Tierschützer/innen im Verfassungsschutzbericht

Vor kurzem wurde der Verfassungsschutzbericht präsentiert. Interessant ist das Zahlenmaterial zu den so genannten “militanten Tierrechtsgruppen”. 2007 hat es 24 strafbare Handlungen gegeben, 2008 waren es 36. Zum Vergleich, um die Größenordnung einschätzen zu können, hat der Bericht für das Jahr 2008 im Bereich des Rechtsextremismus 424 (!) strafbare Handlungen ausgewiesen.

Dass ist schon deshalb interessant, da bekanntlich 2008 Polizei und Justiz massiv  gegen Tierschützer/innen vorgegangen sind. Kaum eine Überwachungsmethode wurde ausgelassen; Abhören, Telefonüberwachung, DNA-Analysen oder Peilsender – all das hat man in einer beispielslosen Aktion eingesetzt. Der Gipfel der Vorgangsweise waren Inhaftierungen der Tierschützer/innen unter dem Vorwurf, sie hätten eine kriminelle Organisation gebildet.

Wenn man das mit den mässigen Aktivitäten gegen die um einiges größere Rechtsextremismusszene vergleicht, wird klar worum es geht. Die Tierschützer/innen nerven die Jäger- und Pelzlobby. Deshalb ist die Polizei ausgerückt, um ein Example zu statuieren. Egal, wie man zum Tierschutz und seinen Aktivist/innen steht, in einem Rechtsstaat dürfen nicht wirtschaftliche Interessen entscheiden.