Korruption und der Ehrenkodex des Establishments

Seit gestern sind die Korruptionsprivilegien der Abgeordneten endgültig wieder Thema. Die Abgeordneten haben sich vor zwei Jahren mit den Stimmen von rot, schwarz, blau und orange weitgehend vom Korruptionsstrafrecht ausgenommen.

Offiziell, weil das bei Abgeordneten nicht regelbar sei. Auf meinen Einwand, warum das dann aber bei den EU Parlamentarier/innen möglich ist, die nicht unter die Ausnahmeregelungen fallen, hat SPÖ Justizsprecher Jarolim prompt reagiert. “Die sollten auch ausgenommen werden” wird da großzügig gefordert. Wer soll das noch verstehen?

Und weil das niemand versteht, wird die Populismuskeule geschwungen. Wer die Ausnahmen kritisiert, wird als böser Populist gebrandmarkt. Offensichtlich gilt, dass man sich an den Ehrenkodex des Establishments (Regel 1: wenn es um Vorteile für Politiker/innen geht, muss zusammengehalten werden) zu halten hat, damit man von rot und schwarz zum ehrenwerten Parlamentarier erklärt wird. Pech nur, dass selbst SPÖ Landeshauptfrau Burgstaller die Abgeordnetenprivilegien in Sachen Korruption nicht verstehen will und kritisiert.

Das Problem von SPÖ und ÖVP wird in dieser Debatte schonungslos offengelegt. Ein Korruptionsstrafrecht für Abgeordnete und Transparenz haben nichts mit Populismus, sondern vielmehr mit notwendigen Standards moderner Demokratien zu tun.

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