Kavaliersdelikt Abgeordnetenkorruption

2007 haben sich die Abgeordneten von den strengen Korruptionsbestimmungen ausgenommen. Lediglich der Stimmenkauf wurde unter Strafe gestellt. Lächerlich – jeder weiß, dass das zahnlos ist und in der Realität anders läuft. Wir haben das damals kritisiert und immer wieder zum Thema gemacht. Alle Anträge wurden abgeschmettert.

SPÖ und ÖVP wollen dieses Privileg nicht beseitigen. Bürgermeister, Minister, ausländische Abgeordnete oder EU-Abgeordnete – für alle gilt ein umfassendes Korruptionsstrafrecht, nur für österreichische Parlamenatarier/innen nicht. “Da ginge das nicht”, heißt es seitens der Regierungsparteien. Und dann wird noch die Warnung mitgegeben, dass ja nicht öffentlich zum Thema zu machen, denn das schade dem Parlament.

Eine Frechheit! Dem Ansehen des Parlaments schadet, dass Abgeordnete ausgenommen sind. Gerade beim Thema Korruption ist das Misstrauen der Bevölkerung  gegenüber den politischen Parteien hoch. Politiker/innen müssen daher mit gutem Beispiel voran gehen. Österreich hat sich übrigens in der UN-Konvention gegen Korruption völkerrechtlich verpflichtet, Abgeordnetenkorruption umfassend unter Strafe zu stellen. Aber das ist egal, wir haben ja schon viel unterschrieben, heißt es.

Gerade die ÖVP fürchtet Korruptionsstrafbestimmungen in der Politik und Transparenz bei Parteienspenden. Da stellt sich schon die Frage, warum das so ist?

2 Kommentare

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  1. superdrupermegapuper54321 — 21.07.09 @ 13:27

  2. nehuy spamit s icq — 26.11.09 @ 15:50

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