Parlamentarische Kontrolle der Staatsanwaltschaften?

Innenministerin Fekter hat mit einem Vorschlag aufhorchen lassen. Ein ständiger Unterausschuss des Parlaments soll die Staatsanwaltschaft kontrollieren. Mehr parlamentarische Kontrolle ist an sich gut. Was aber nicht passieren darf, dass das Parlament bestimmt, wer angeklagt wird. Zu groß wäre die Versuchung für manche, sensible Verfahren mit politischen Druck zu plannieren oder die Staatsanwaltschaft aus politischen Gründen gegen Gegner/innen in Stellung zu bringen. Auch will niemand, dass die Staatsanwält/innen mit Westenthaler seine eigenen Strafverfahren in Ausschüssen diskutieren müssen.

Reflexartig aber, jede Form der Kontrolle durch einen parlamentarischen Ausschuss abzulehnen, wie es seitens der Staatsanwaltschaft passiert (“Eine politische Kontrolle vom Parlament würde ich schlimm finden” , Marie-Luise Nittel im Standard), ist inakzeptabel. Gerade bei abgeschlossenen Verfahren, wo eingestellt wurde, ist es legitim, wenn nachgeprüft wird.

Nur so kann sicher gestellt werden, dass kein Staat im Staat entsteht, der jenseits von Kontrolle entscheidet, ob ein Verfahren eingestellt wird. Ein parlamentarischer Ausschuss ist da flexibler und zeitgemäßer, als parlamentarischeAnfragen, die gerne abgeblockt werden. Das ist schon deshalb wichtig, weil mittelfristig die Staatsanwaltschaft aus dem Weisungsrecht des Justizministeriums herausgelöst werden soll und gerade dann eine funktionierende parlamentarische Kontrolle notwendig ist.

Tierschützer/innen im Verfassungsschutzbericht

Vor kurzem wurde der Verfassungsschutzbericht präsentiert. Interessant ist das Zahlenmaterial zu den so genannten “militanten Tierrechtsgruppen”. 2007 hat es 24 strafbare Handlungen gegeben, 2008 waren es 36. Zum Vergleich, um die Größenordnung einschätzen zu können, hat der Bericht für das Jahr 2008 im Bereich des Rechtsextremismus 424 (!) strafbare Handlungen ausgewiesen.

Dass ist schon deshalb interessant, da bekanntlich 2008 Polizei und Justiz massiv  gegen Tierschützer/innen vorgegangen sind. Kaum eine Überwachungsmethode wurde ausgelassen; Abhören, Telefonüberwachung, DNA-Analysen oder Peilsender – all das hat man in einer beispielslosen Aktion eingesetzt. Der Gipfel der Vorgangsweise waren Inhaftierungen der Tierschützer/innen unter dem Vorwurf, sie hätten eine kriminelle Organisation gebildet.

Wenn man das mit den mässigen Aktivitäten gegen die um einiges größere Rechtsextremismusszene vergleicht, wird klar worum es geht. Die Tierschützer/innen nerven die Jäger- und Pelzlobby. Deshalb ist die Polizei ausgerückt, um ein Example zu statuieren. Egal, wie man zum Tierschutz und seinen Aktivist/innen steht, in einem Rechtsstaat dürfen nicht wirtschaftliche Interessen entscheiden.

Südtirol. Warum die Ferien für Graf schon zu lange dauern.

Nationalratspräsident Graf hat wieder einmal einen echten “Volltreffer” gelandet. Er fordert eine Volksabbstimmung über den Verbleib Südtirols bei Italien. Das Problem dabei – nicht einmal die Südtiroler/innen wollen sich abspalten. Also alles nur ein Sommertheater. Offensichtlich ist Graf fad, weil ihm die Parlamentsferien schon zu lange dauern.

Oder doch eine Provokation aus Kalkül? Womit wir bei den politischen Wurzeln des “feinen” Herrn Präsidenten wären. Seine Burschenschaft hat in den 60er Jahren rege Aktivitäten mit Südtirol-Terroristen entwickelt und wurde unter anderem auch deshalb 1961 aufgelöst.

Damit schließt sich der Kreis. Eskalation und rechte Provokation waren und sind das Geschäft der Olympia. Wieder einmal ist Graf ganz im Sinne der extremen Randpositionen der Olympia unterwegs.

Obsorge und Besuchsrecht

Die Zahl der Obsorge- und Besuchsrechtsanträgen ist in den letzten Jahren massiv gestiegen.

  • Wurden 2004 noch 20 739 Obsorgeanträge gestellt, waren es 2008 bereits 25 704. Das ist ein Anstieg um fast 25% (23,94%).
  • Auch die Zahl der Besuchsrechtsanträge ist seit 2004 von 6778 auf 8115 im Jahr 2008 gestiegen. Das bedeutet eine Zunahme um ca. 20% (19,72%).

Die Zahl der zuständigen Familienrichter/innen wurde nicht aufgestockt. Bereits 2007 war damit bei den zuständigen Richter/innen ein Auslastungsgrad von 105% erreicht.

Das Justizministerium hat in Reaktion auf diese Entwicklung vor wenigen Monaten Gerichtsgebühren für Obsorge- und Besuchsrechtsanträge eingeführt. Offensichtlich will man durch die Kostenpflicht das Stellen von Anträgen eindämmen. Das löst aber die Probleme der Betroffenen nicht, sondern führt zu einer Verschärfung.

Viele Streitigkeiten bzw. Konflikte im Bereich Obsorge und Besuchsrecht sind keine Fälle für das Gericht und können durch richterliche Entscheidungen nur unzureichend gelöst werden.

Nach der Trennung bzw. Scheidung sind oft Konflikte und Kommunikationsprobleme zwischen den Eltern die Ursache dafür, dass vermeintliche Probleme bei der Ausübung des Besuchsrechts zu zahlreichen Anträgen bei Gericht führen. Der/die RichterIn ist aber nicht in der Lage, die hinter den Anträgen stehenden Konflikte der Eltern zu lösen.

Es stellt sich die Frage, wie man diese Konflikte besser und schneller im Sinne des Kindes regeln kann.

Familiäre Schlichtungsstelle

  • Ansiedlung der Schlichtungsstelle am Bezirksgericht
  • Die Schlichtungsstelle soll sich aus dem Kreis der SozialarbeiterInnen, PsychotherapeutInnen oder MediatorInnen zusammensetzen.
  • Die Schlichtungsstelle soll zuständig für alle Anträge in Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren werden.
  • Die Schlichtungsstelle versucht, eine Einigung herbeizuführen und Lösungen zu unterstützen. Erst wenn die Schlichtungsstelle scheitert, wird das Gericht zuständig.
  • Anträge, Verfahren und Gutachten durch Amtssachverständige sollen kostenlos sein.
  • Die Schlichtungsstelle kann auch Auflagen wie beispielsweise eine Mediation der Eltern machen.

Vorteile:

  • Bezirksgerichte werden entlastet und müssen nur jene Fälle entscheiden, wo überhaupt keine Lösung möglich war.
  • Durch Zusammensetzung und Arbeitsweise der Schlichtungsstelle sollen nachhaltge Lösungen mit den Eltern erarbeitet werden.

Obsorge- und Besuchsrecht: Kinderbeistand soll den Eltern unglaubliche 1000 Euro kosten

Nach der Einführung von Gerichtsgebühren für Obsorge- und Besuchsrechtsanträge gibt es die nächste finanzielle Überraschung durch die Justizministerin. Der Kinderbeistand wird gesetzlich geregelt. Eine gute Idee. Kindern soll während eines Obsorge- oder Besuchsrechtsverfahren, falls notwendig eine persönliche Ansprechperson zur Seite gestellt werden, die durch das für Kinder schwierige Verfahren hilft.

Einziger Hacken – nach den Vorschlägen von Bandion-Ortner sollen die Eltern für die Kosten des Kinderbeistands aufkommen. Pro Kinderbeistands-Bestellung werden den Eltern rund 1.000 Euro (pro Elternteil 500 Euro) Kosten entstehen. Nur wer Verfahrenshilfe bekommt, wird davon befreit. Das greift zu kurz. Trennungen und Scheidungen schaffen in der Regel ohnedies enorme finanzielle Probleme. Eltern sollen die Bestellung eines Kinderbeistands aber nicht als zusätzliche unangenehme wirtschaftliche Belastung und Bestrafung durch das Gericht empfinden.

Jetzt rächt sich wieder, dass Bandion-Ortner beim Budget schlecht verhandelt hat. Für gute Projekte fehlt das Geld und die Betroffenen werden in einer schwierigen Situation voll zu Kasse gebeten.

Rechtsextremismus – Fekter schaut weg

Innenministerin Fekter sieht trotz Zunahme der rechtsextremen Straftaten – von 2006 auf 2007 hat es einen Anstieg der Anzeigen um 80% gegeben – keinen Handlungsbedarf. Tatsächlich vergeht keine Woche ohne einer Meldung über neue rechtsextreme Straftaten.

Die schlampige und lustlose Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zeigt wie Fekter Probleme unterschätzt und das Bundsamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung konsequent wegschaut.

Die Anfrage und Fekters Antworten:

1.  Warum werden die schlagenden Burschenschaften im Verfassungsschutzbericht 2008 des Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) nicht erwähnt?


Fekter:

Der Verfassungsschutzbericht enthält Informationen für die Öffentlichkeit über die wichtigsten staatsschutzrelevanten Entwicklungen unter Berücksichtigung der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit, des Datenschutzgesetzes sowie allfälliger kriminaltaktischer Überlegungen.

2.  Ist es richtig, dass sich das BVT nicht mit den schlagenden Burschenschaften auseinandersetzt, obwohl immer wieder Proponenten oder Gäste dieser Szene wegen rechtsextremer Straftaten verurteilt werden?

Fekter:

Gemäß dem Grundsatz der Offizialmaxime ist ein zur Kenntnis gelangender Verdacht einer Straftat zu verfolgen. Weiters haben die Sicherheitsbehörden, sobald sich eine entsprechende Aufgabe stellt, nach den einschlägigen Rechtsvorschriften vorzugehen.

3.  Haben frühere Verfassungsschutzberichte bzw. Rechtsextremismusberichte Informationen über die österreichische Burschenschaftsszene enthalten?

4.  Wenn ja, bis zu welchem Jahr?

Fekter:

Ja, zuletzt im Jahreslagebericht Rechtsextremismus 2000.

5.  Was war der genaue Grund keine weiteren Informationen über die schlagende Burschenschaftsszene im Verfassungsschutzberichten zu publizieren?

Fekter:

Der Verfassungsschutzbericht beschreibt den Tätigkeitsumfang des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wie er sich aus den gesetzlichen Aufgaben ergibt und enthält einen Überblick über den jeweiligen Berichtszeitraum. Ergibt sich vor diesem Hintergrund kein Informationsinteresse, so findet dies keinen Niederschlag im Verfassungsschutzbericht.

6.  Hat es Interventionen von PolitikerInnen gegeben, dass die schlagenden Burschenschaften nicht mehr in Verfassungsschutz- und Rechtsextremismusberichten erwähnt werden sollten?

7.  Wenn ja, von wem und wann?

Fekter:

Mir sind keine Interventionen bekannt.

Hintergrund

Tatsache ist, dass ein Teil der deutschnationalen Burschenschaften wesentliche Hintermänner des Rechtsextremismus sind.

Eine klare Sprache spricht die Gästeliste von Grafs Burschenschaft „Olympia”, die sich wie das „who is who” der rechtsextremen Szene liest:

  • David IRVING, britischer Holocaust-Leugner, auf dem Weg zu einer Diskussionsveranstaltung der Olympia verhaftet
  • Rolf KOSIEK, Multifunktionär des rechtsextremen Spektrums, Publizist und NPDFunktionär
  • Michael MÜLLER vom deutschen Bundesamt für Verfassungsschutz seit 2000 als „rechtsextremer Liedermacher” geführt. Funktionär der NPD
  • Franz SCHÖNHUBER, in den 90er Jahren Vorsitzender der rechtsextremen Partei „Die Republikaner”, 1998 Kandidat der rechtsextremen „Deutschen Volksunion”, 2005 Kandidat der NPD.
  • Frank RENNICKE, rechtsextremer Liedermacher, früher „Wiking-Jugend”, dann NPD-Mitglied. Gründungsmitglied des „Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten” gemeinsam
  • Jörg HÄHNEL, Mitglied des Bundesvorstandes der NPD, rechtsextremer Liedermacher

Dass die rechtsextreme Burschenschaftsszene nicht mehr überwacht wird, ist ein Ergebnis der Regierungsbeteiligung der FPÖ mit der ÖVP.

Der Olympe und jetzige Büroleiter von Graf Walter Asperl verlangte im Jahr 2000, dass „sich Minister mit burschenschaftlichem Hintergrund einsetzen sollen – besonders in der Justiz, wo endlich etwas gegen die menschenrechtswidrigen Bestimmungen wie das Verbotsgesetz getan werden muss” (Format 21/00, S.50).

Zeitgleich wird in der FPÖ nahen  „Zur Zeit” aufgefordert, dass die korporierten FPÖ-Regierungsmitglieder „mit ihrem Regierungskollegen im Innenministerium ein Einvernehmen herzustellen, um diese Gesinnungsschnüffelei in korporierten Kreisen und diese Diffamierung der studentischen Korporationen [...] abstellen.”

In Folge kam es zu Interventionen der FPÖ. Seit damals werden die Burschenschaften nicht mehr näher überwacht.

Mutmasslicher NS Täter Kumpf – eine Zwischenbilanz

Die VIP Betreuung für den mutmaßlichen NS Täter Kumpf ist also bestätigt. Das Land Vorarlberg hat zugegeben die Kosten für Unterkunft und Pflege übernommen zu haben. Dann beginnen aber die Widersprüche. Der Vorarlberger Landeshauptmann sagt, dass es Kontakte mit dem Innenministerium wegen Kumpf gegeben hat. Das Innenministerium, das anfänglich sogar behauptet hat gar nicht zu wissen, wo sich Kumpf aufhält, stellt Aktivitäten wegen Kumpf strikt in Abrede. Zuletzt hat man sich aber gezwungen gesehen, diese Behauptung zu relativieren und zugestanden, dass man “involviert” war.

Warum hat aber Vorarlberg von sich aus die Kosten für Kumpf übernommen? Da die österreichischen Bundesländer nicht gerne freiwillig zahlen, muss es einen Deal mit dem Innenministerium gegeben haben. Den soll Fekter endlich offenlegen.

Offen bleibt auch die weitere rechtliche Vorgangsweise. Der zuständige deutsche Oberstaatsanwalt Schrimm hätte Kumpf gerne in Deutschland vor Gericht. Von den österreichischen Aktivitäten hält Schrimm wenig. “Um die Verfolgung von NS Verbrechen habe sich in Österreich weder die Bundesregierung, noch die Justiz gekümmert”, lautet sein treffsicheres, aber wenig schmeichelhaftes Urteil.

update Oktober 2009: Josias Kumpf ist am 15.10.2009 im Wiener Wilhelminenspital verstorben.

Untersuchungsausschuss: FPÖ sucht Allianz mit den Regierungsparteien

Heute war mein erster Arbeitstag als Mitglied des Untersuchungsauschusses zu den Spitzelaffären. Gleich am Beginn hat sich eine seltsame Allianz ergeben. Während vor kurzem FPÖ-Obmann Strache die Wahl des ÖVP-Abgeordneten Bartenstein zum Ausschussvorsitzenden wortreich abgelehnt hat, war in der Sitzung plötzlich alles anders. Die FPÖ hat Bartenstein mitgewählt.

Wenig später wurde klar, warum das so war. Offensichtlich gab es einen Deal mit der ÖVP. Die FPÖ hat nämlich plötzlich “kalte Füße” in eigener Sache bekommen. Hat sie sich noch vor Tagen vom Landesamt für Verfassungsschutz OÖ (LVT) im Auftrag von Karl Öllinger bespitzelt gefühlt, wollte sie das jetzt gar nicht mehr so genau untersuchen. Akten, die belegen sollen, dass die FPÖ und das rechtsextreme Netzwerk vom LVT überwacht wurden, sollen nicht angefordert werden, wurde mit der ÖVP ausgemacht.

Halten wir fest, die FPÖ sagt: Wir wurden bespitzelt, wollen aber diese Akten nicht sehen und schon gar nicht deren Inhalt kennen. Da stellt sich die Frage, vor was sich die FPÖ fürchtet? Hat sie Angst, dass Querverbindungen der Blauen zur rechtsextremen Szene bekannt werden oder will sie irgendwelche Neonazis vor zu viel Öffentlichkeit schützen?

Dass man für derartig schwere Vorwürfe, wie sie die FPÖ erhebt, die notwendigen Akten zur Untersuchung braucht, war letztendlich stichhaltig. SPÖ und ÖVP haben auf Druck der Grünen und des BZÖ die Notbremse gezogen. Selbst die FPÖ musste am Ende klein beigeben und einem Beweisantrag zustimmen, der Aktenanforderungen beim LVT vorsieht.

Österreich ein sicherer Hafen für NS Täter

Die Staatsanwaltschaft München hat den mutmaßlichen NS-Verbrecher John Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord in 27.900 Fällen angeklagt. In Österreich hat der mutmaßliche NS Täter Kumpf hingegen „Kost und Unterkunft“ erhalten. Während also in Deutschland angeklagt wird, gilt Österreich international als sicherer Hafen. Seit über 30 Jahren wurde in Österreich kein NS Verbrecher verurteilt. Das ist in einem Täterland bemerkenswert. Da drängt sich der Verdacht auf, dass es gar kein Interesse gibt, NS Täter ihrer gerechten Strafe zu zuführen.

Völlig unbefriedigend ist der Umstand, dass Kumpf in Österreich nicht der Prozess gemacht wird. Da Kumpf zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt noch keine 21 Jahre alt war, sind seine möglichen Taten in Österreich verjährt sind. Auch diese Verjährungsregel gibt es in Deutschland nicht. Es gilt, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit nie verjähren.

Das österreichische Justizministerium hat eine Prämie für Hinweise zur Ergreifung von NS Tätern ausgesetzt. Ein später symbolischer Akt. Nicht falsch, aber viel zu wenig. Was es tatsächlich bräuchte sind spezialisierte Ermittlungseinheiten, die es sich zum ausschließlichen Ziel machen, die letzten lebenden NS Verbrecher auszuforschen.

update Oktober 2009: Josias Kumpf ist am 15.10.2009 im Wiener Wilhelminenspital verstorben.

Reiches Österreich – armer Sozialstaat

Der österreichische Sozialstaat braucht auf Grund veränderter Rahmenbedingungen neue Initiativen. Bei vorhandenem politischen Willen wären sie auch finanzierbar.

Österreich ist eines der reichsten Länder der Welt. Das geschätzte Privatvermögen beläuft sich auf 600 Milliarden Euro. Statistischen bedeutet das ein durchschnittliches Vermögen von 180 000 Euro pro Haushalt. Allein, wer besitzt dieses Vermögen wirklich?

Real sieht die Verteilung des Vermögens nämlich anders aus. Die reichsten 10 Prozent in Österreich besitzen über zweidrittel (68%) aller Vermögenswerte! Über eine Million ÖsterreicherInnen gilt als armutsgefährdet, eine halbe Million ÖsterreicherInnen leben in akuter Armut. Die Zahl jener die keine Arbeit haben steigt stetig und wird nur durch statistische Tricks und damit verbundenen hohen Kosten beschönigt.

Die österreichische Sozial- und Verteilungspolitik bedarf in vielen Punkten einer Neuorientierung. Letztendlich geht es nicht um die Frage, ob man sich soziale Sicherheit leisten kann, sondern ob man sie sich leisten will.

  • Finanzierung des „Sozialsystems” sichern

Geradezu gebetsmühlenartig wird von jenen die den Rückbau des Sozialstaates betreiben die Finanzierbarkeit in Frage gestellt. Angesichts der Zahlen wird aber klar, dass  reiche Industrienationen wie Österreich kein Finanzierungsproblem, sondern ein Verteilungsproblem zu lösen haben.

Die Tatsache, dass die Löhne seit nunmehr über 20 Jahren nicht im gleichen Ausmaß wie die wirtschaftliche Produktivität gestiegen sind führt zu Reallohnverlust. Der Anteil der Löhne am Volkseinkommen sinkt gegenüber dem Anteil an Kapitaleinkommen.

Im Ergebnis bedeutet das nicht nur eine Umverteilung zu Ungunsten breiter Bevölkerungsteile, sondern auch ein Wegbrechen der Finanzierungsbasis des Sozialsystems, das über die Sozialversicherungsbeiträge an die Löhne gekoppelt ist.

Nur eine stärkere Steuerfinanzierung des Sozialsystems unter der Prämisse einer neuen Steuergerechtigkeit oder die Verbreiterung der Finanzierungsbasis jenseits von Löhnen, beispielsweise durch Einbeziehung von Mieteinkünften kann diesen Trend stoppen.

Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Sozialstaat bleiben aber ein intakter Arbeitsmarkt und wohlstandssichernde Löhne.