Modernes Strafrecht

Kurzzusammenfassung

Die beste Kriminalpolitik ist eine funktionierende Sozialpolitik. Haft ist die teuerste Form der Strafe. Sie kostet am Tag 100 Euro, die Bewährungshilfe kommt lediglich auf 10 Euro. Nicht nur, aber auch deswegen setzen wir bei der Kriminalpolitik einen Schwerpunkt auf Prävention und Resozialisierung.

Problemaufriss

Österreichs Gefängnisse sind hoffnungslos überfüllt. Mehr als 9000 Häftlinge sitzen ihre Strafen ab. Die Zahl der Untersuchungshäftlinge nimmt stetig zu. Dem gegenüber steht ein akuter Personalmangel in der Justizwache. Damit wird die Haftstrafe zum reinen Verwahrungsvollzug. Echte Resozialisierung findet kaum bis gar nicht statt. Den Justizwachebeamten fehlt die Zeit für die Betreuung der Insassen. Negative Entwicklungen können schwer erkannt und ihnen kann noch schwerer entgegengewirkt werden. Für die Häftlinge gibt es während ihrer Strafzeit zudem zu wenig gefängnisinterne Arbeits- und Qualifizierungsangebote. Ein wichtiger Baustein für gelungene Resozialisierung ist damit sehr brüchig.

Nicht nur, dass durch die lange Haft vermehrt Haftschäden bei den Insassen auftreten, ein Hafttag ist zudem noch teuer. Viel zu wenig wird getan, um den Schritt von der Haft in die Freiheit zu erleichtern. Die Anzahl der bedingten Entlassungen stagniert seit Jahren auf einem niederen Niveau. Nur 20 % aller Entlassungen erfolgen bedingt und daher wird nur ein Bruchteil durch Bewährungshilfe begleitet.

Grüne Position

Die Ausweitung der bedingten Entlassung sowie Alternativen zur Haft sind wichtige Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Resozialisierung. Überhaupt muss die Resozialisierung als primäres Ziel des Strafvollzugs im Strafvollzugsgesetz praktisch stärker in den Mittelpunkt gerückt werden.

Während der Haft soll es für die Insassen Qualifikations- und Fördermaßnahmen geben. Das gefängnisinterne Arbeitsangebote muss erweitert werden und muss es Ziel sein, schon während der Entlassungsvorbereitung externe Arbeitsplätze für Betroffene zu finden.

Der nächste Schritt ist die stufenweise Entlassungsvorbereitung:

1. Sozialtraining und Ausgänge

2. Freigänge mit sozialer Betreuung

3. Halbgefangenschaft (nur bestimmte Zeit in Haft, Rest für Freizeit und Arbeit zur freien Verfügung)

4. bedingte Entlassung

Die bedingte Entlassung stellt einen Anreiz dar, sich sowohl während als auch nach der Haft wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Nur bei einer bedingten Entlassung gibt es die Möglichkeit der Nachbetreuung durch Weisungen. Aus diesem Grund soll es vermehrte bedingte Haftentlassungen nach Hälfte bzw. Zweidrittel der Haftstrafe geben, jedenfalls bedingt entlassen werden soll aber nach 5/6 der Haftstrafe. Zudem soll die Generalprävention keine Rolle mehr bei der Frage der bedingten Entlassung spielen, sondern die Beurteilung ausschließlich aufgrund der individuellen Prognose erfolgen.

Nicht nur für die stufenweise Entlassungsvorbereitung auch für einen humanen Strafvollzug ist ausreichendes Personal notwendig. Aus diesem Grund fordern wir eine Aufstockung der ÄrztInnen, TherapeutInnen, PsychologInnen, SozialarbeiterInnen und JustizwachebeamtInnen in den Haftanstalten.

Weiters sollen Alternativen zur Haftstrafe geschaffen werden. Das von Justizministerin Berger umgesetzte Projekt “Schwitzen statt Sitzen” ist ein Schritt in die richtige Richtung. Freiwillige gemeinnützige Arbeit ist sinnvoller statt kurzer Ersatzfreiheitsstrafen für uneinbringliche Geldstrafen zu verhängen.

Die elektronische Fußfessel kann ebenfalls eine sinnvolle Alternative zur Haftstrafe sein oder als Ersatz bei der Untersuchungshaft im Falle der Fluchtgefahr herangezogen werden. Der Vorteil dabei ist, dass der Beschuldigte nicht wie bei einer Haft völlig aus seinem sozialen Umfeld gerissen wird.

Jugendkriminalität

Grünes Vier-Punkte Programm:

1. Jugendgerichtshilfe auf- und ausbauen!

Zentrale Aufgabe: Erhebungen über Jugendliche, Eltern und Umfeld. Schlägt dem Gericht  geeigneter Maßnahmen (Therapien, Bewährungshilfe) vor und hält Kontakt mit den jeweiligen Einrichtungen. Wichtige Grundlage für richterliche Entscheidung und Erfolgsfaktor hinsichtlich Rückfälligkeit. Die Jugendgerichtshilfe ist gesetzlich seit 1961 vorgesehen, wurde trotzdem aber nur in Wien eingerichtet und leidet auch dort an Personalmangel.

  • Sofortige Umsetzung des Jugendgerichtsgesetzes: Ausdehnung der Jugendgerichtshilfe auf alle Bundesländer.
  • Bessere personelle Ausstattung der bestehenden Jugendgerichtshilfe Wien, um Entscheidungsgrundlage der Gerichte zu verbessern und damit das Rückfallsrisiko zu minimieren.

2. Antigewalttraining und Erlebnispädagogik ausbauen

Antigewalttraining wird angeboten. In Wien hat der zentrale Anbieter Neustart letztes Jahr rund 60 KlientInnen in einem Antigewalttraining betreut. Gruppenarbeit ist billiger als Individualarbeit, hat aber eine hohe Drop-out-Quote. Auch da das Antigewalttraining zeitlich nur kurz dauert, wäre eine weitere individuelle Betreuung sinnvoll. Erlebnispädagogik wird nicht mehr angeboten, da die Bezahlung durch Justizminister Böhmdorfer während der schwarz-blau-orangen Koalition (!) eingestellt wurde. Antigewalttraining und Erlebnispädagogik bieten bei unmotivierter Gewalt und besonders aggressiven Tätern zu wenig genützte Erfolgschancen.

  • Antigewalttraining ausbauen – (individuelle) Angebote verstärken
  • Stärkere Nutzung von Antigewalttrainings, wenn es zu keiner Haft kommt
  • Finanzierung psychosozialer Betreuung durch das Justizministerin, wie erlebnispädagogische Maßnahmen

3. Bewährungshilfe intensivieren!

Bewährungshilfe ist auch Sozialarbeit im klassischen Sinn. Einerseits versteht man darunter Existenzsicherung, was von Beschaffung eines Schlafplatzes bis zum Arbeitsplatz reicht, andererseits ein psychosoziales Angebot, das sich mit den Ursachen auseinandersetzt. Derzeit ist die Bewährungshilfe bis an das Limit voll ausgelastet.

  • Mehr Bewährungshilfe bei Jugendlichen, um die Betreuungsintensität zu erhöhen
  • Kontaktaufnahme der Bewährungshilfe schon deutlich vor Entlassung des Jugendlichen

4. Strafvollzug besser ausstatten!

Bei der Justizanstalt Gerasdorf, dem Jugendgefängnis wurde radikal eingespart.1997 gab es einen Personalstand von 97 Personen (Exekutive und andere), seit 2002 sind es 66 Personen (31 Exekutivbeamte weniger), zusätzlich gingen 10.500 Überstunden verloren.

Die Folge: 1997 gab es 300 Gruppenausgänge pro Jahr, 2007 waren es 28. Von 12 Lehrbetrieben sind nur 6 mit zwei Exekutivbediensteten besetzt, die Hälfte ist also nur einfach besetzt -  die Folge sind Schließtage in den Lehrwerkstätten. Hat dieser Beamter frei, bleibt die Lehranstalt geschlossen. Das führt zu weniger Beschäftigung und Ausbildung.

Im Bereich der jugendlichen U-Häftlinge und Jugendlichen mit Haftstrafen bis zu 18 Monaten (sitzen nicht in Gerasdorf ein) gibt es vor allem in den Bundesländern kaum Bildungs- und Ausbildungsangebote.

  • Mehr Personal im Jugendstrafvollzug
  • Schnittstellenkooperation hinsichtlich Bildung und Lehre zwischen Haft und Freiheit
  • Zusammenführung auf weniger Haftstandorte jener Jugendlichen mit Haftstrafen unter 18 Monaten, um Bildungs- und Lehrangebote zu ermöglichen.

Grüne Position zur Sexualstraftäterdatei

  • Eine Sexualstraftäterdatei gehört in bestehende Dateien und Register, wie dem Strafregister integriert. Es ist aus Grüner Sicht denkbar für bestimmte Sexualstraftaten die Tilgungsfrist zu erstrecken. Eine eigene Datei wäre dann nicht notwendig.
  • Unbestritten ist, dass Sexualstraftäter aus Berufsgruppen, die mit Kindern arbeiten fern zu halten sind. Das ist aber nur ein Bereich, genau so wichtig wären Maßnahmen, die verhindern, dass sich Sexualstraftäter in ehrenamtliche private Tätigkeiten, wie Jugendgruppen oder Sportvereine einschleichen. Die Platter-Datei kann das jedenfalls nicht verhindern.
  • Zentral im Zusammenhang mit der Sexualstraftäterdatei ist die Frage, wer Zugang zu den gespeicherten Daten hat und das sichergestellt ist, das undichte Stellen, die Informationen abrufen und nach außen tragen festgestellt werden können.
  • Ein Problem der Platter-Datei ist, dass der Großteil der Sexualstraftaten damit nicht verhindert werden kann, da nach fundierten Schätzungen der OpferbetreuerInnen über 80% der Sexualstraftaten im familiären Umfeld begangen werden. Ein Schwerpunkt ist daher auf das Verhindern von innerfamiliären Missbrauch zu legen.

Dafür bedarf es geschulte PädagogInnen, die Reagieren, wenn Anzeichen für den Missbrauch von Kindern vorliegen, aber auch um Persönlichkeitsdefizite potentieller Täter frühzeitig erkennen und behandeln zu können. Das ist wiederum nur möglich, wenn spezielle Schulungen sensibilisieren und das Wissen vermitteln, wie eine solche Situation erkannt wird bzw. darauf reagiert wird.

  • Primäres Ziel Grüner Kriminalpolitik ist die Vermeidung von Sexualstraftaten.

Dazu ist es wichtig Sexualstraftäter über einen längeren Zeitraum zu betreuen und ihre weitere Entwicklung durch fachlich geschultes Personal zu begleiten und zu beaufsichtigen. Nach Grünen Vorstellungen kann das auch über einen längeren Zeitraum als bisher, soweit das auf Basis einer gutachterlicher Prognose notwendig ist, erfolgen. Die Betreuung sollte durch TherapeutInnen und die Bewährungshilfe erfolgen.

Studien zeigen, dass bei gezielten Betreuungsprogrammen im                       Sexualstraftatenbereich die bestehende Rückfallsquote  von 10% bis 25% auf unter 10% gesenkt werden kann.

  • Auflagen und Nachbetreuung hat mittels Weisungen der Gerichte zu erfolgen. Die Kompetenzen diesbezüglich dürfen nicht bei der Polizei liegen.
  • Diese Betreuungsprogramme kosten Geld. Wenn der Bundesregierung die Verhinderung Sexualstraftaten ein Anliegen ist, muss sie die diesbezüglichen budgetären Mittel aufstocken.

Zusammenfassung

Die Grünen sind für die Integration einer Sexualstraftäterdatei in das Strafregister. Sexualstraftäterdateien verhindern nur in einem sehr eingeschränktem Bereich Sexualstraftaten. Der Schwerpunkt Grüner Kriminalpolitik im Bereich Sexualstraftaten liegt daher in einer umfassenden Nachbetreuung von Sexualstraftätern.

Fekter tritt den Rechtsstaat

Innenministerin Fekter liefert eine Pleite nach der anderen. Blamable Fehleinschätzungen zur rechten Kriminalszene (Stichwort “wechselseitige Provokationen”) oder der Mord auf offener Straße an einem Tschetschen (Stichwort “verweigerter Schutz durch die Polizei”) sind nur zwei Beispiele ihres fast täglichen Ausrutschens. Politikforscher bescheinigen ihr ein Problem. Wer von “law and order” redet, aber nicht einmal sein Ministerium führen kann, ist wenig glaubwürdig.

Deshalb will Fekter jetzt ihrem Gerede wirre Taten folgen lassen. Frei nach der FPÖ müssen da die Schwächsten der Gesellschaft herhalten, die Asylwerber. Und weil schon fast alle  zum “Halali” auf diese Gruppe blasen, stellt sich auch die Innenministerin zum “Hintreten” an. Abschiebungen sollen künftig schon bei Verdacht einer strafbaren Handlung erfolgen, ohne dass ein Urteil vorliegt. Getroffen wird da auch der Rechtsstaat. Bisher galt die Unschuldsvermutung. Die setzt jetzt die Innenministerin außer Kraft.

Opferschutz

Grüner Ansatz:

Ausbau des Schutzes der Privatsphäre auch im Strafrecht, da dies mehr Opferschutz bedeutet, im Gegensatz dazu Verlagerung des Schutzes der Ehre vom Strafrecht
(§§ 111 StGB ff) ins Zivilrecht (dabei handelt es sich häufig um die Verurteilungen von Journalisten iZm mit Politikern).

Vorschlag für Grüne Forderungen:

1) Verstärkung des Opferschutzes – Schutz vor Paparazzi:

-         Ausweitung des Stalking – Paragraphen:
Der Straftatbestand des Stalking (§ 107a StGB) könnte für Fälle von aufdringlichen Paparazzi entsprechend erweitert werden. Bisher ist die beharrliche Verfolgung zB durch Aufsuchen räumlicher Nähe oder Kontaktaufnahme per Telefon erfasst, jedoch nicht das Fotografieren von beispielsweise Verbrechensopfern aus der Entfernung. Die Sanktionen sollten gezielt Paparazzi erfassen, die ihr Geschäft nur aus reiner Geldgier betreiben.

-         Einführung von Schutzzonen:
Einführung sowohl örtlicher als auch persönlicher Schutzzonen, deren Verletzung straf- oder verwaltungsstrafrechtliche Sanktionen nach sich zieht. Auch die Schutzzonen sollen vor allem auf den Schutz vor Paparazzi abzielen.

-         Ausdehnung und Stärkung des Opferschutzes für nahe Angehörige
Nahe Angehörige sind nur in einem engen Anwendungsbereich geschützt, und zwar nur dann, wenn höchstpersönliche Interessen betroffen sind. Eine Ausweitung der Anspruchsgrundlage auf Fälle, wo die Angehörigen durch eine reißerische Berichterstattung einen ideellen Schaden erfahren, ohne selbst im Medium genannt zu sein (zB entwürdigendes Bild des Toten, die Mutter muss dies in der Zeitung sehen).

2) Erleichterung der Durchsetzung der Opferansprüche:

-         Ausdehnung der Frist für die Geltendmachung des Entschädigungsanspruches nach dem MedienG auf 3 Jahre:
Bisher müssen Ansprüche auf Entschädigung nach § 8a MedienG binnen einer Frist von sechs Monaten nach der erstmaligen dem Anspruch zugrunde liegenden Verbreitung, Ausstrahlung oder Abrufbarkeit eingebracht werden. Gerade für Opfer von Straftaten, die oft traumatisiert sind, ist diese Frist viel zu kurz.

3) Selbstkontrolle durch die Medien:

-         Wiedereinsetzung eines Presserates

Europawahlen europäisch betrachtet

Europa wird von einer Wirtschaftskrise gebeutelt. Die Kritik der Linken am Neoliberalismus hat sich in vollem Ausmaß bewahrheitet. Dennoch wurde bei den Wahlen zum Europäischen Parlament europaweit die Rechte gestärkt. Im relativ harmloseren Fall waren die Profiteure christdemokratische und konservative Parteien, also jene Kräfte, die die volle Verantwortung für das neoliberale Desaster tragen. Im schwerwiegenderen Fall waren auch die Parteien der extremen Rechten, wie in Ungarn, Holland oder Großbritannien die Nutznießer der Wahlen.

Beide haben keine Lösungen für die anstehenden Probleme.  Die Konservativen werden zu ihrer neoliberalen Tagesordnung übergehen, sobald sich der Nebel der Wirtschaftskrise gelichtet hat. Die extreme Rechte hat außer Feindbildrhetorik ohnedies fachlich nichts zu bieten .

Die europaweite Verliererin war die Sozialdemokratie. Sie wurde abgestraft weil sie weder der Phase der neoliberalen Euphorie, noch der Krise zweckdienliches entgegensetzen konnte. Das Abschneiden von uns Grünen muss aus österreichischer Sicht ambivalent beurteilt werden. Entgegen dem Rechtstrend führten tolle Erfolge, wie in Frankreich, wo Grüne in etwa gleich stark wie die traditionsreichen Sozialisten abgeschnitten haben,  zu einer gesamteuropäischen Stärkung.  Die Verluste in Österreich müssen wir als Warnsignal ernstnehmen. Es macht weder Sinn in Krisenstimmung  zu verfallen, noch einfach zur Tagesordnung über zu gehen. Offensichtlich ist es gegenüber vergangen Europa-Wahlen nicht gelungen, Grünwähler/innen überproportional zum Wählen zu animieren. Da sind alle Grünen gefordert. Jetzt bei einigen wenigen die Verantwortung abzuladen,  greift deutlich zu kurz.

Skype Abhörmöglichkeit – die nächste Runde

Wie ich hier schon berichtet habe, wollte ich von Innenministerin Fekter wissen, ob das Innenministerium die technischen Möglichkeiten besitzt Skype Telefonate abzuhören. Fekter hat zweimal die Beantwortung dieser Frage verweigert. Die öffentliche Sicherheit wäre sonst in Gefahr.

Diese Verweigerungshaltung der Innenministerin ist für das Parlament inakzeptabel. Ich werde mich daher an Parlamentspräsidentin Prammer wenden. Sie soll zwei zentrale Fragen beantworten. Ist die Verweigerung der Beantwortung von Fekter rechtlich gedeckt? Was wird sie unternehmen, dass Fekter endlich die Fragen des Parlaments beantwortet?

Man darf gespannt sein, wie sich Präsidentin Prammer verhält. Sieht sie sich als oberste Lobbyistin des Parlaments oder siegt die Koalitionsräson und deckt sie die Innenministerin?

Gefängnis Stein: eine Stadt in der Stadt

Heute habe ich das Gefängnis Stein besucht. Eine Stadt in der Stadt. In diesem Hochsicherheitsgefängnis sitzen rund 680 Straftäter ihre Haftstrafen ab. 60 davon wurden zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Anstaltsleiter von Stein Dr. Timm gilt im Strafvollzug als Reformer. Das gefällt nicht allen. Die Zeiten, wo im Strafvollzug breit diskutiert wurde, dass neue innovative Wege eingeschlagen werden müssen, dürften leider vorbei sein. Ein- und Wegsperren sind im Boulevard und bei den dazugehörigen Parteien weit populärer.

Warum jemand der einfach eingesperrt wird, nach Absitzen seiner Strafe weniger gefährlich sein soll, kann von den Scharfmachern niemand wirklich plausibel erklären.

Für einen modernen Strafvollzug bräuchte es aber mehr Geld. In Stein gibt es gerade einmal fünf Psychiater/innen. Werkstätten bleiben am Freitag aus Personalmangel geschlossen. Justizministerin Bandion-Ortner schweigt zum Thema Strafvollzug. In den ersten fünf Monaten als Justizministerin hat sie keine Stellungnahme zur Zukunft des Strafvollzugs abgegeben.

Zeichen gegen Rechtsextremismus setzen!

Unterschriftenaktion “Martin Graf muss gehen” www.ruecktritt-martin-graf.at

So wurde Martin Graf 3. Nationalratspräsident

Am 28. Oktober 2008 wurde der neugewählte Nationalrat mit der Wahl der drei NationalratspräsidentInnen konstituiert. Neben Barbara Prammer (1. Präsidentin, SPÖ) und Fritz Neugebauer (2. Präsident. ÖVP) wurde Martin Graf (FPÖ) mit 109 Stimmen zum 3. Präsidenten des Nationalrats gewählt.

Grafs Nähe zum Rechtsextremismus war lange bekannt

In den vorangegangenen Debatte haben die Grüne Bundessprecherin Eva Glawischnig und Abgeordneter Karl Öllinger Grafs Gedankengut und sein Naheverhältnis zum Rechtsextremismus nachdrücklich dokumentiert. Das hinderte zahlreiche Abgeordnete von SPÖ und ÖVP nicht, ihm zum besten Ergebnis eines 3. Präsidenten seit Jahrzehnten zu verhelfen.

Deutschnationales Gedankengut freimütig verbreitet

Eva Glawischnig und Karl Öllinger verwiesen in der Debatte auf Grafs Mitgliedschaft bei der deutschnationalen, rechtsextremen Burschenschaft “Olympia”, zu der sich Graf immer bekannt hat und nach wie vor bekennt. Holocaust-Leugner David Irving wurde auf dem Weg zu einer Veranstaltung der “Olympia” 2005 verhaftet. Der rechtsextreme Liedermacher Michael Müller war 2003 bei einem Liederabend der “Olympia” eingeladen. Auszüge aus den grauenvollen Nazi-Liedern finden sich in den Reden der Grünen.

Trotz Warnungen: ÖVP und SPÖ für Graf

Trotz dieser Warnungen haben SPÖ und ÖVP die Wahl Grafs ermöglicht. SPÖ-Klubobmann Josef Cap verwies zwar auf den antifaschistischen Grundkonsens der 2. Republik, betonte aber die Usance, wonach der Drittstärksten Fraktion die Funktion des 3. Nationalratspräsidenten zusteht.

Fekter verteidigte Graf

Die ÖVP hat sich offen zur Wahl Martin Grafs bekannt. Der damalige Klubobmann und heutige Vizekanzler Josef Pröll erwartete sich eine objektive Vorsitzführung, ohne auf Grafs politische Vergangenheit und Gegenwart einzugehen. Innenministerin Maria Fekter wurde deutlich: “Kollege Graf hat sich distanziert. Kollege Graf hat in seiner Arbeit hier im Parlament nie ein ähnliches Gedankengut von sich gegeben oder einen Anlass dafür geliefert, zu vermuten, er würde diese Ideen teilen. Wir akzeptieren daher den Vorschlag der FPÖ, den Kollegen Graf für das Amt des Dritten Präsidenten zu nominieren, wiewohl wir sehr sorgsam beobachten werden, wie er damit umgehen wird.”

Stadler betonte untadeligen Ruf Grafs

Für das BZÖ verwies Ewald Stadler auf Grafs untadeligen persönlichen Ruf und Klubobmann Josef Bucher darauf, dass er von Graf im Hohen Haus keinen verwerflichen rechtspopulistischen Akt oder eine populistische Rede Martin Grafs vernommen habe.

109 Abgeordnete haben Graf gewählt

109 Abgeordnete haben Martin Graf zum 3. Präsidenten des Nationalrats gewählt. Damit erhielt Graf 26 Stimmen mehr als Eva Glawischnig 2006. Selbst wenn man vom unwahrscheinlichen Fall ausgeht, dass das BZÖ Graf geschlossen gewählt hat, muss zumindest die Hälfte der 108 Abgeordneten von SPÖ und ÖVP Graf gewählt haben. Die Verurteilung der jüngsten Aussagen Grafs durch Bundeskanzler Faymann und Vizekanzler Pröll ist eine demokratiepolitische Notwendigkeit. Der Verantwortung für die Wahl Grafs können sie sich damit aber nicht entziehen.

Burschenschaften – Parallelgesellschaft der FPÖ

Schlagende Burschenschaften sind, im Jargon der FPÖ ausgedrückt, eine Art deutschnationale Parallelgesellschaft. Werte, die mit Waffen verteidigt werden und der Hang zu rechtsextremen Gedankengut sind die zentralen Wesensmerkmale dieser FPÖ Kaderschmieden.

Das Milieu der Burschenschaften muss „trocken” gelegt werden

Die Mensur – das Kämpfen mit scharfen Säbeln – ist nichts anderes als Körperverletzung. Die Burschenschafter agieren im strafrechtlichen Graubereich. Wer das akzeptiert, akzeptiert damit die abstrusen Blut- und Ehrvorstellungen der Burschenschaften. Gerade die Olympia dokumentiert das Nahverhältnis von FPÖ, Burschenschaftern und Wiederbetätigern.

  • Verbot der Mensur

Die Mitgliedschaft in einer Korporation wir erst nach Ablauf einer längeren Probe- und Bewährungsfrist gewährt. Neben der „Burschung” erfolgt die Aufnahme in den „Lebensbund” über ritualisierte Fechtduelle mit scharfen Waffen. Diese männlichen Initiationsriten werden „Mensuren” genannt. Die Mensur wird als Erziehungsinstrument für militärische Tugenden wie Tapferkeit und Gehorsam verstanden.

„Zweifellos ist das studentische Fechten, die Mensur, nach strengen Regeln auch Verletzungen in Kauf zu nehmen und dennoch stehen zu bleiben, eine großartige Schule für das Leben und absolut unverzichtbar für die Korporationen!”, Harald Stefan 2005.

Grundsätzlich erfüllt die Mensur den Tatbestand der Körperverletzung.

§ 90 (1) StGB besagt aber:

„Eine Körperverletzung oder Gefährdung der körperlichen Sicherheit ist dann nicht rechtswidrig, wenn der Verletzte oder Gefährdete in sie einwilligt und die Verletzung oder Gefährdung als solche nicht gegen die guten Sitten verstößt.”

Rechtlich klar ist, dass „Ehrenhändel”, also jene Duelle, die der Satisfaktion dienen sittenwidrig sind.

Unklar ist die Rechtslage bei jenen Mensuren, die als sogenannte Pflichtmensuren aus burschenschaftlichem Ritual geschlagen werden. Als Argument für die Straffreiheit wird oft, die Straffreiheit von Verletzungen bei Boxkämpfen angeführt. Gegen die Straffreiheit spricht, dass sadomasochistische Sexualpraktiken nach geltender Rechtslage nicht straffrei sind.

Diese Rechtsunsicherheit gehört beseitigt. In § 90 StGB muss rechtlich klargestellt werden, dass Mensuren sittenwidrig sind und damit daraus resultierende Verletzungen strafrechtlich verfolgt werden müssen.

Damit wäre ein Verbot der Mensur gesetzlich gewährleistet. Die Grünen werden im Parlament eine diesbezügliche Gesetzesinitiative einbringen.

Auch im Bereich des Jugendschutzes wäre anzusetzen, da in den Schülerverbindungen Minderjährige organisiert sind.

  • Überwachung der Burschenschaften

Die Rechtspostille Zur Zeit (19/00) rief die korporierten FPÖ-Regierungsmitglieder auf, „mit ihrem Regierungskollegen im Innenministerium ein Einvernehmen herzustellen, um diese Gesinnungsschnüffelei in korporierten Kreisen und diese Diffamierung der studentischen Korporationen (…) abzustellen.” Mit Erfolg. Auf Betreiben der FPÖ wurde die staatliche Überwachung der Burschenschaften 2001 eingestellt.

In der Geschichte der Burschenschaften sind immer wieder rechtsextreme Aktivitäten dokumentiert. Auf dem Burschentag 1991 in Eisenach erregte die akad. Burschenschaft Olympia durch ihre Forderung nach geeigneten Maßnahmen zur sofortigen Beendigung der „Unterwanderung des deutschen Volkskörpers durch Ausländer” die Aufmerksamkeit des deutschen Verfassungsschutzes. In ihrer Verbandszeitschrift Der Olympe (1/93) ist die Rede von „Ausländerflut” und einer „drohenden Überfremdung”. Auch die Einladung des Holocaustleugners Irving zum Stiftungsfest 2005 der Olympia zeigen die Notwendigkeit der weiteren Beobachtung. Bekannt ist auch Martin Grafs Aussage, dass „die heutigen Staatsgrenzen willkürlich gezogen wurden und das deutsche Volkstum sich frei in Europa entfalten können muss.” (Der Spiegel 24/1997).

Die Einhaltung des Verbotsgesetz und des Staatsvertrages (Art. 4 „ … großdeutsche Propaganda zugunsten der Vereinigung mit Deutschland verhindern.”) erfordern eine Überwachung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung.

Die FPÖ verkörpert das Scharnier zum organisierten Rechtsextremismus in Österreich.

Wer sind die Mitglieder der FPÖ Parallelgesellschaft Burschenschafter im Nationalrat (Stand 2009)

Martin Graf (Wien): akademische Burschenschaft Olympia, Wien

Harald Stefan (Bund/neu): akad. Burschenschaft Olympia, Wien

Peter Fichtenbauer (Wien): Ferialverbindung deutscher Hochschüler Waldmark, Gmünd, stv. Obmann des Vereins zur Pflege des Grabes Walter Nowotny

Alois Gradauer (Oberösterreich): fachst. Verbindung Bajuvaria, Linz

Manfred Haimbuchner (Oberösterreich): Corps Alemannia Wien, Linz
Werner Königshofer (Tirol/neu): akad. Burschenschaft Brixia, Innsbruck

Werner Neubauer (Bund): pennale Burschenschaft Teutonia, Linz; Aula- Autor

Walter Rosenkranz (Niederösterreich/neu): möglicherweise akad. Burschenschaft Libertas, Wien

Heinz-Christian Strache (Wien): pennale Burschenschaft Vandalia, Wien

Lutz Weinzinger (Oberösterreich): akademische Burschenschaft Bruna Sudetia, Wien, Aula-Autor

Wolfgang Zanger (Steiermark): pennales Corps Vandalia, Graz

Die FPÖ rekrutiert ihr Führungspersonal stark im korporierten Milieu. Besonders seit der Abspaltung des BZÖ bietet das „waffenstudentische Lager” einen bedeutenden Rückhalt.

„Die Burschenschafter halten der Partei unbedingte Treue” Lothar Höbelt (Profil 22.11.2004). In den Burschenschaftlichen Blättern (1/2007) heißt es, die deutschnationalen Korporationen seien „das akademische Rückgrat der FPÖ”.