Korruption im Justizausschuss

Heute war die umstrittene Neuregelung des Korruptionsstrafrechts im Justizausschuss. Bis zuletzt wurde von SPÖ und ÖVP um den Inhalt gestritten.  SPÖ Abgeordneter Jarolim meinte in seiner ersten Wortmeldung überhaupt, die Sache sei noch nicht beschlussfertig und man sollte einmal den ursprünglichen Antrag beschließen, um ihn dann nächste Woche wieder bei der Parlamentssitzung abzuändern.

Meine Reaktion war klar. Wenn das Gesetz grundsätzlich nicht beschlussreif ist, soll vertagt werden. Was spricht dagegen über den Sommer die angedachten Korruptionsstrafregelungen zu überarbeiten. Nichts ist schlimmer, als ein weiterer Gesetzespfusch. Das sehen nicht alle so. SPÖ und ÖVP haben dann noch hektisch Abänderungsanträge beschlossen und meinen Vertagungsantrag abgelehnt.

Damit werden die Strafbestimmungen auf Druck einiger Lobbiisten aufgeschnürt. Das berüchtigte “Anfüttern” wird wieder straffrei. Die angekündigte Kronzeugenregelung der Justizministerin steht hingegen wieder in Frage.  Die Idee, dass in Korruption verwickelte Personen straffrei werden, wenn sie zur Aufklärung von Korruption beitragen ist sinnvoll. Nur so sind derartige Netzwerke zu knacken.  Ein Grüner Antrag, die Justizministerin mit der Umsetzung ihrer Idee zu beauftragen wurde aber von SPÖ und ÖVP abgelehnt. Entweder man hat sich selbst nicht ernst enommen oder man schafft es grundsätzlich nicht Oppositionsanträgen zu zustimmen.

Übrigens die Grünen Anträge zur Änderung des § 278s StGB – Bildung einer kriminellen Organisation und die Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus wurden aus Zeitgründen auf September vertagt.

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