Von der Kultur der Korruption

Das Problembewusstsein bezüglich Geschenkannahmen, Abhängigkeiten und Unvereinbarkeit ist in Österreich unterentwickelt. Die Grünen schlagen daher eine Reihe von Maßnahmen vor, um die politische Moral zu verbessern und die Akzeptanz gegenüber Korruption zu verringern.

2007 wurden umfassende Strafbestimmungen gegen Korruption verabschiedet und damit internationale Standards, wie die UN Konvention gegen Korruption in Österreich umgesetzt.

Auf Druck mancher Lobbyisten sollen nun diese Bestimmungen wieder aufgeschnürt werden.

„Angefüttert” wird de facto straffrei

Bisher waren Zuwendungen an einen Amtsträger, wenn sie im Hinblick auf die Amtsführung erfolgt sind, also der „Klimapflege” dienen sollen, strafbar. Ein Zusammenhang mit einer konkreten Amtshandlung war aber nicht notwendig.

Nach dem ersten Entwurf muss wiederum beim „Anfüttern” der Zusammenhang mit dem Amtsgeschäft nachgewiesen werden, um zu einer Strafbarkeit zu kommen.

Neuer Vorschlag des Ministeriums

Gestern wurden in Reaktion auf die Kritik Abänderungsvorschläge vom Ministerium an die Parlamentsfraktionen übersendet.

Anstelle des Straftatbestands „Anfüttern” soll nun der Straftatbestand „Vorbereitung der Bestechung treten”.

Nach diesem Straftatbestand wäre ein Amtsträger strafbar wenn er mit dem Vorsatz einen Vorteil annimmt, zukünftig ein Amtsgeschäft allenfalls auch pflichtwidrig vorzunehmen.

Auch dieser Vorschlag hilft nicht weiter. Das Wesen des Anfüttern ist gerade die Klimapflege ohne konkreten Vorsatz. Erst später können dann diese Kontakte hilfreich sein und das so entstandene Naheverhältnis die Amtsgeschäfte beeinflussen.

Im Ergebnis bedeutet das, dass der Straftatbestand „Anfüttern” durch eine zahnlose Regelung entsorgt.

  • Ständige Geschenke und Zuwendungen an Amtsträger, die ohne konkreten Vorsatz auf ein zukünftiges Amtsgeschäft erfolgen, sind wieder straffrei.
  • Dazu kommt, dass ein Vorsatz kaum nachweisbar sein wird, da die inneren Motive, warum Vorteile gewährt wurden, kaum nachweisbar sind.
  • Man hätte ehrlicher Weise seitens der Justizministerin das Anfüttern gleich wieder straflos stellen sollen.

Konsequenzen:

Aus Angst vor der Öffentlichkeit versuchen ÖVP und SPÖ die Korruptionsstrafbestimmungen im Schnellverfahren zu ändern. Das Begutachtungsverfahren ist mit zwei Wochen extrem kurz angesetzt. Am gleichen Tag an dem der Entwurf in Begutachtung gegangen ist, haben SPÖ und ÖVP einen gleichlautenden Antrag im Parlament eingebracht, da sonst eine Beschlussfassung vor dem Sommer nicht möglich ist.

SPÖ und ÖVP sollen ihren Antrag aus dem Justizausschuss am 30.6. zurückziehen, um einen Gesetzespfusch zu vermeiden. Justizministerin Bandion-Ortner soll Expert/innenmeinungen ernst nehmen und über den Sommer den Entwurf überarbeiten und erneut dem Parlament vorlegen.

Korrupte Abgeordnete werden geschont

Die UN- Übereinkommen gegen Korruption verlangt einen umfassenden Straftatbestand bei Abgeordnetenbestechung. BM  Berger hat im Herbst 2007 die Justizsprecher bzw. Parlamentsparteien ersucht diesen Straftatbestand selbst zu formulieren.

Das im Dezember 2007 auf unmittelbaren Antrag durch Donnerbauer (ÖVP), Jarolim (SPÖ), Fichtenbauer (FPÖ) und Darman (BZÖ) beschlossenes Gesetz stellt lediglich den Stimmenkauf bei Abgeordneten unter Strafe.

Jetzt wiederholt sich dieser Vorgang. Es heißt wieder, dass die Abgeordneten den Straftatbestand „Abgeordnetenkorruption” selbst regeln sollen. Bei einer Verhandlungsrunde unter den fünf Parlamentsparteien am 16.7. haben SPÖ und ÖVP erklärt, dass sie keinen Änderungsbedarf sehen.

Vorgangsweise und Inhalt zeigen den Umgang der österreichischen Politik mit Politiker/innenkorruption schonungslos auf. Die Abgeordneten schonen sich mit Milde. Hintergrund dafür ist, dass ein umfassender Straftatbestand der Abgeordnetenkorruption die Regelung des legalen Bereichs von Parteispenden unter transparenten Kriterien nach sich ziehen würde. Diesen Graubereich will man aber bewusst nicht regeln.

Konsequenzen:

Österreich ist damit weiter bei der Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption säumig. Die Grünen werden im Justizausschuss einen Antrag auf umfassende Strafbarkeit von „Abgeordnetenkorruption” stellen. Wenn der Antrag abgelehnt wird, bleibt eine Woche Zeit um bis zur entscheidenden Parlamentssitzung die Öffentlichkeit zu mobilisieren.

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