Jugendkriminalität

Grünes Vier-Punkte Programm:

1. Jugendgerichtshilfe auf- und ausbauen!

Zentrale Aufgabe: Erhebungen über Jugendliche, Eltern und Umfeld. Schlägt dem Gericht  geeigneter Maßnahmen (Therapien, Bewährungshilfe) vor und hält Kontakt mit den jeweiligen Einrichtungen. Wichtige Grundlage für richterliche Entscheidung und Erfolgsfaktor hinsichtlich Rückfälligkeit. Die Jugendgerichtshilfe ist gesetzlich seit 1961 vorgesehen, wurde trotzdem aber nur in Wien eingerichtet und leidet auch dort an Personalmangel.

  • Sofortige Umsetzung des Jugendgerichtsgesetzes: Ausdehnung der Jugendgerichtshilfe auf alle Bundesländer.
  • Bessere personelle Ausstattung der bestehenden Jugendgerichtshilfe Wien, um Entscheidungsgrundlage der Gerichte zu verbessern und damit das Rückfallsrisiko zu minimieren.

2. Antigewalttraining und Erlebnispädagogik ausbauen

Antigewalttraining wird angeboten. In Wien hat der zentrale Anbieter Neustart letztes Jahr rund 60 KlientInnen in einem Antigewalttraining betreut. Gruppenarbeit ist billiger als Individualarbeit, hat aber eine hohe Drop-out-Quote. Auch da das Antigewalttraining zeitlich nur kurz dauert, wäre eine weitere individuelle Betreuung sinnvoll. Erlebnispädagogik wird nicht mehr angeboten, da die Bezahlung durch Justizminister Böhmdorfer während der schwarz-blau-orangen Koalition (!) eingestellt wurde. Antigewalttraining und Erlebnispädagogik bieten bei unmotivierter Gewalt und besonders aggressiven Tätern zu wenig genützte Erfolgschancen.

  • Antigewalttraining ausbauen – (individuelle) Angebote verstärken
  • Stärkere Nutzung von Antigewalttrainings, wenn es zu keiner Haft kommt
  • Finanzierung psychosozialer Betreuung durch das Justizministerin, wie erlebnispädagogische Maßnahmen

3. Bewährungshilfe intensivieren!

Bewährungshilfe ist auch Sozialarbeit im klassischen Sinn. Einerseits versteht man darunter Existenzsicherung, was von Beschaffung eines Schlafplatzes bis zum Arbeitsplatz reicht, andererseits ein psychosoziales Angebot, das sich mit den Ursachen auseinandersetzt. Derzeit ist die Bewährungshilfe bis an das Limit voll ausgelastet.

  • Mehr Bewährungshilfe bei Jugendlichen, um die Betreuungsintensität zu erhöhen
  • Kontaktaufnahme der Bewährungshilfe schon deutlich vor Entlassung des Jugendlichen

4. Strafvollzug besser ausstatten!

Bei der Justizanstalt Gerasdorf, dem Jugendgefängnis wurde radikal eingespart.1997 gab es einen Personalstand von 97 Personen (Exekutive und andere), seit 2002 sind es 66 Personen (31 Exekutivbeamte weniger), zusätzlich gingen 10.500 Überstunden verloren.

Die Folge: 1997 gab es 300 Gruppenausgänge pro Jahr, 2007 waren es 28. Von 12 Lehrbetrieben sind nur 6 mit zwei Exekutivbediensteten besetzt, die Hälfte ist also nur einfach besetzt -  die Folge sind Schließtage in den Lehrwerkstätten. Hat dieser Beamter frei, bleibt die Lehranstalt geschlossen. Das führt zu weniger Beschäftigung und Ausbildung.

Im Bereich der jugendlichen U-Häftlinge und Jugendlichen mit Haftstrafen bis zu 18 Monaten (sitzen nicht in Gerasdorf ein) gibt es vor allem in den Bundesländern kaum Bildungs- und Ausbildungsangebote.

  • Mehr Personal im Jugendstrafvollzug
  • Schnittstellenkooperation hinsichtlich Bildung und Lehre zwischen Haft und Freiheit
  • Zusammenführung auf weniger Haftstandorte jener Jugendlichen mit Haftstrafen unter 18 Monaten, um Bildungs- und Lehrangebote zu ermöglichen.

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