Grüne Position zur Sexualstraftäterdatei
- Eine Sexualstraftäterdatei gehört in bestehende Dateien und Register, wie dem Strafregister integriert. Es ist aus Grüner Sicht denkbar für bestimmte Sexualstraftaten die Tilgungsfrist zu erstrecken. Eine eigene Datei wäre dann nicht notwendig.
- Unbestritten ist, dass Sexualstraftäter aus Berufsgruppen, die mit Kindern arbeiten fern zu halten sind. Das ist aber nur ein Bereich, genau so wichtig wären Maßnahmen, die verhindern, dass sich Sexualstraftäter in ehrenamtliche private Tätigkeiten, wie Jugendgruppen oder Sportvereine einschleichen. Die Platter-Datei kann das jedenfalls nicht verhindern.
- Zentral im Zusammenhang mit der Sexualstraftäterdatei ist die Frage, wer Zugang zu den gespeicherten Daten hat und das sichergestellt ist, das undichte Stellen, die Informationen abrufen und nach außen tragen festgestellt werden können.
- Ein Problem der Platter-Datei ist, dass der Großteil der Sexualstraftaten damit nicht verhindert werden kann, da nach fundierten Schätzungen der OpferbetreuerInnen über 80% der Sexualstraftaten im familiären Umfeld begangen werden. Ein Schwerpunkt ist daher auf das Verhindern von innerfamiliären Missbrauch zu legen.
Dafür bedarf es geschulte PädagogInnen, die Reagieren, wenn Anzeichen für den Missbrauch von Kindern vorliegen, aber auch um Persönlichkeitsdefizite potentieller Täter frühzeitig erkennen und behandeln zu können. Das ist wiederum nur möglich, wenn spezielle Schulungen sensibilisieren und das Wissen vermitteln, wie eine solche Situation erkannt wird bzw. darauf reagiert wird.
- Primäres Ziel Grüner Kriminalpolitik ist die Vermeidung von Sexualstraftaten.
Dazu ist es wichtig Sexualstraftäter über einen längeren Zeitraum zu betreuen und ihre weitere Entwicklung durch fachlich geschultes Personal zu begleiten und zu beaufsichtigen. Nach Grünen Vorstellungen kann das auch über einen längeren Zeitraum als bisher, soweit das auf Basis einer gutachterlicher Prognose notwendig ist, erfolgen. Die Betreuung sollte durch TherapeutInnen und die Bewährungshilfe erfolgen.
Studien zeigen, dass bei gezielten Betreuungsprogrammen im Sexualstraftatenbereich die bestehende Rückfallsquote von 10% bis 25% auf unter 10% gesenkt werden kann.
- Auflagen und Nachbetreuung hat mittels Weisungen der Gerichte zu erfolgen. Die Kompetenzen diesbezüglich dürfen nicht bei der Polizei liegen.
- Diese Betreuungsprogramme kosten Geld. Wenn der Bundesregierung die Verhinderung Sexualstraftaten ein Anliegen ist, muss sie die diesbezüglichen budgetären Mittel aufstocken.
Zusammenfassung
Die Grünen sind für die Integration einer Sexualstraftäterdatei in das Strafregister. Sexualstraftäterdateien verhindern nur in einem sehr eingeschränktem Bereich Sexualstraftaten. Der Schwerpunkt Grüner Kriminalpolitik im Bereich Sexualstraftaten liegt daher in einer umfassenden Nachbetreuung von Sexualstraftätern.







