Fekter tritt den Rechtsstaat

Innenministerin Fekter liefert eine Pleite nach der anderen. Blamable Fehleinschätzungen zur rechten Kriminalszene (Stichwort “wechselseitige Provokationen”) oder der Mord auf offener Straße an einem Tschetschen (Stichwort “verweigerter Schutz durch die Polizei”) sind nur zwei Beispiele ihres fast täglichen Ausrutschens. Politikforscher bescheinigen ihr ein Problem. Wer von “law and order” redet, aber nicht einmal sein Ministerium führen kann, ist wenig glaubwürdig.

Deshalb will Fekter jetzt ihrem Gerede wirre Taten folgen lassen. Frei nach der FPÖ müssen da die Schwächsten der Gesellschaft herhalten, die Asylwerber. Und weil schon fast alle  zum “Halali” auf diese Gruppe blasen, stellt sich auch die Innenministerin zum “Hintreten” an. Abschiebungen sollen künftig schon bei Verdacht einer strafbaren Handlung erfolgen, ohne dass ein Urteil vorliegt. Getroffen wird da auch der Rechtsstaat. Bisher galt die Unschuldsvermutung. Die setzt jetzt die Innenministerin außer Kraft.

Opferschutz

Grüner Ansatz:

Ausbau des Schutzes der Privatsphäre auch im Strafrecht, da dies mehr Opferschutz bedeutet, im Gegensatz dazu Verlagerung des Schutzes der Ehre vom Strafrecht
(§§ 111 StGB ff) ins Zivilrecht (dabei handelt es sich häufig um die Verurteilungen von Journalisten iZm mit Politikern).

Vorschlag für Grüne Forderungen:

1) Verstärkung des Opferschutzes – Schutz vor Paparazzi:

-         Ausweitung des Stalking – Paragraphen:
Der Straftatbestand des Stalking (§ 107a StGB) könnte für Fälle von aufdringlichen Paparazzi entsprechend erweitert werden. Bisher ist die beharrliche Verfolgung zB durch Aufsuchen räumlicher Nähe oder Kontaktaufnahme per Telefon erfasst, jedoch nicht das Fotografieren von beispielsweise Verbrechensopfern aus der Entfernung. Die Sanktionen sollten gezielt Paparazzi erfassen, die ihr Geschäft nur aus reiner Geldgier betreiben.

-         Einführung von Schutzzonen:
Einführung sowohl örtlicher als auch persönlicher Schutzzonen, deren Verletzung straf- oder verwaltungsstrafrechtliche Sanktionen nach sich zieht. Auch die Schutzzonen sollen vor allem auf den Schutz vor Paparazzi abzielen.

-         Ausdehnung und Stärkung des Opferschutzes für nahe Angehörige
Nahe Angehörige sind nur in einem engen Anwendungsbereich geschützt, und zwar nur dann, wenn höchstpersönliche Interessen betroffen sind. Eine Ausweitung der Anspruchsgrundlage auf Fälle, wo die Angehörigen durch eine reißerische Berichterstattung einen ideellen Schaden erfahren, ohne selbst im Medium genannt zu sein (zB entwürdigendes Bild des Toten, die Mutter muss dies in der Zeitung sehen).

2) Erleichterung der Durchsetzung der Opferansprüche:

-         Ausdehnung der Frist für die Geltendmachung des Entschädigungsanspruches nach dem MedienG auf 3 Jahre:
Bisher müssen Ansprüche auf Entschädigung nach § 8a MedienG binnen einer Frist von sechs Monaten nach der erstmaligen dem Anspruch zugrunde liegenden Verbreitung, Ausstrahlung oder Abrufbarkeit eingebracht werden. Gerade für Opfer von Straftaten, die oft traumatisiert sind, ist diese Frist viel zu kurz.

3) Selbstkontrolle durch die Medien:

-         Wiedereinsetzung eines Presserates

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