Korruption im Justizausschuss

Heute war die umstrittene Neuregelung des Korruptionsstrafrechts im Justizausschuss. Bis zuletzt wurde von SPÖ und ÖVP um den Inhalt gestritten.  SPÖ Abgeordneter Jarolim meinte in seiner ersten Wortmeldung überhaupt, die Sache sei noch nicht beschlussfertig und man sollte einmal den ursprünglichen Antrag beschließen, um ihn dann nächste Woche wieder bei der Parlamentssitzung abzuändern.

Meine Reaktion war klar. Wenn das Gesetz grundsätzlich nicht beschlussreif ist, soll vertagt werden. Was spricht dagegen über den Sommer die angedachten Korruptionsstrafregelungen zu überarbeiten. Nichts ist schlimmer, als ein weiterer Gesetzespfusch. Das sehen nicht alle so. SPÖ und ÖVP haben dann noch hektisch Abänderungsanträge beschlossen und meinen Vertagungsantrag abgelehnt.

Damit werden die Strafbestimmungen auf Druck einiger Lobbiisten aufgeschnürt. Das berüchtigte “Anfüttern” wird wieder straffrei. Die angekündigte Kronzeugenregelung der Justizministerin steht hingegen wieder in Frage.  Die Idee, dass in Korruption verwickelte Personen straffrei werden, wenn sie zur Aufklärung von Korruption beitragen ist sinnvoll. Nur so sind derartige Netzwerke zu knacken.  Ein Grüner Antrag, die Justizministerin mit der Umsetzung ihrer Idee zu beauftragen wurde aber von SPÖ und ÖVP abgelehnt. Entweder man hat sich selbst nicht ernst enommen oder man schafft es grundsätzlich nicht Oppositionsanträgen zu zustimmen.

Übrigens die Grünen Anträge zur Änderung des § 278s StGB – Bildung einer kriminellen Organisation und die Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschismus wurden aus Zeitgründen auf September vertagt.

Motivation

Seit 2007 bin ich Grüner Abgeordneter des österreichischen Parlaments. Wir haben den klaren Auftrag, Politik gerechter und ökologischer zu gestalten. In Österreich, in Europa und global. Unkorrumpiert und konsequent – visionär und konkret.

Wusstest du, dass im „reichen” Österreich rund 1 Million Menschen an der Armutsgrenze leben – beim Essen und Gewand auf den Preis schauen müssen oder ein kaputter Warmwasserboiler zur Existenzfrage wird? Ich akzeptiere nicht, dass sich der Reichtum bei einigen wenigen immer stärker konzentriert. Die Zahl der Millionäre ist in Österreich in den letzten Jahren fast doppelt so schnell wie in der Schweiz gestiegen.

Global sind die Ungerechtigkeiten noch viel drastischer. Jede Sekunde stirbt ein Mensch an Unterernährung und deren Folgen. Das sind 30 Millionen Hungertote im Jahr. Andererseits betragen die Rüstungsausgaben weltweit jährlich 950 000 000 000 US$. Verschärft werden alle diese Probleme durch den Klimawandel. Naturkatastrophen und Wasserknappheit auf Grund von Verödung des Bodens sind die Folge.

Wer glaubt, dass man so weitermachen kann, ist ein Träumer – wer verändern will, ein Realist. Natürlich können diese und andere Missstände nicht alle im österreichischen Parlament beseitigt werden. Jedes einzelne Gesetz entscheidet aber, ob wir einen anderen Weg gehen oder Fehlentwicklungen und Ungerechtigkeiten verschärfen.

Ich will gestalten und nicht abwarten. Ein Leben ohne politisches Engagement wäre für mich undenkbar. Es reicht mir nicht, mich zurückzulehnen und zu schauen, ob andere das ohnedies „in meinem Sinn” machen.

Mein Ziel ist es, dass wir Grüne soziale und ökologische Veränderungen durchsetzen. Als Alternative zum Raunzen und Hetzen der Rechten. Die Sehnsucht danach ist in Österreich größer als man denkt.

§ 278a Strafgesetzbuch und 34er-Opfer im Justizausschuss

Morgen ist Justizausschuss. Ich habe zwei spannende Grüne Anträge eingebracht. Zum einen die Änderung des § 278a Strafgesetzbuch – Bildung einer kriminellen Organisation. Zur Erinnerung, vor einem Jahr wurden zahlreiche Tierschützer/innen verhaftet. Der Vorwurf lautete, dass sie eine kriminelle Organisation gegründet hätten, um im Zusammenhang mit Tierschutzaktivitäten Straftaten zu verüben. § 278a StGB ist brandgefährlich. Es muss keine konkrete Straftaten nachgewiesen werden, sondern es genügt der Vorwurf, man hätte eine Organisation gegründet, um bestimmte Straftaten zu verüben. Er wurde ursprünglich im Strafgesetzbuch verankert um Menschenhändler, Waffenschieber und Geldwäscher zu bekämpfen. Von NGOs war natürlich nie die Rede. § 278a StGB muss daher Missbrauchssicher gemacht werden. Zentral bei diesem Paragraphen muss künftig die Bereicherungs- und Gewinnabsicht werden, die das Wesensmerkmal krimineller Organisationen ist. Eine Änderung ist dringend notwendig, damit nicht die Zivilgesellschaft ins Visier genommen wird.

Die andere Initiative beschäftigt sich mit der längst notwendigen Rehabilitierung der Justizopfer vom Februar 1934. 21 Menschen wurden damals von Standgerichten für ihr ein Eintreten gegen das totalitäre Dollfuß Regime zum Tode verurteilt und hingerichtet. Diese Freiheitskämpfer haben aus politischer Überzeugung für den Erhalt der Demokratie gekämpft. Bis heute hat die Republik Österreich diese Urteile nicht aufgehoben und zu Unrecht erklärt. Ein längst notwendiger Schritt zur Aufarbeitung der österreichischen Geschichte.

Lobbies, Bandion-Ortner und die seltsame österreichische Gemütlichkeit

2008  hat Österreich ein strenges Strafgesetz gegen Korruption bekommen. Einladungen von Beamten auf VIP-Events oder Wellnesswochenenden verboten? Das gefährdet die österreichische Gemütlichkeit hat es gleich geheißen. Mit der Übernahme des Justizministeriums durch die ÖVP hat das Klinkenputzen für die Lobbies wieder Sinn bekommen. Bandion-Ortner will jetzt die Korruptiongesetze aufschnüren.

Das so genannte “Anfüttern” von Politiker/innen oder Beamten, also Einladungen zur berüchtigten “Kontaktpflege” sind de facto wieder straffrei. Wenn Rüstungskonzerne künftig Generäle umsorgen, müssen sie nur darauf achten, dass ihnen nicht der Vorsatz nachgewiesen werden kann, dass irgendwelche Amtsgeschäfte beeinflusst werden sollen. Das wird ihnen nicht schwer fallen. Nur die Dümmsten werden ihre inneren Motive offenlegen.

Die Justizministerin sieht das anders, es könnte doch schriftliche Beweise geben. Da sind wir gespannt. Werden diese Einladungen künftigvielleicht so aussehen? Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich möchte sie in den VIP Bereich des Skirennen in Kitzbühel einladen. Wenn ich irgendwann eine Baugenehmigung brauche, möchte ich, dass sie mir dafür alle Wünsche erfüllen.

Also bleiben wir realistisch – Österreich bleibt Österreich und  “Anfüttern” wird wieder straffrei. Leider.

Von der Kultur der Korruption

Das Problembewusstsein bezüglich Geschenkannahmen, Abhängigkeiten und Unvereinbarkeit ist in Österreich unterentwickelt. Die Grünen schlagen daher eine Reihe von Maßnahmen vor, um die politische Moral zu verbessern und die Akzeptanz gegenüber Korruption zu verringern.

2007 wurden umfassende Strafbestimmungen gegen Korruption verabschiedet und damit internationale Standards, wie die UN Konvention gegen Korruption in Österreich umgesetzt.

Auf Druck mancher Lobbyisten sollen nun diese Bestimmungen wieder aufgeschnürt werden.

„Angefüttert” wird de facto straffrei

Bisher waren Zuwendungen an einen Amtsträger, wenn sie im Hinblick auf die Amtsführung erfolgt sind, also der „Klimapflege” dienen sollen, strafbar. Ein Zusammenhang mit einer konkreten Amtshandlung war aber nicht notwendig.

Nach dem ersten Entwurf muss wiederum beim „Anfüttern” der Zusammenhang mit dem Amtsgeschäft nachgewiesen werden, um zu einer Strafbarkeit zu kommen.

Neuer Vorschlag des Ministeriums

Gestern wurden in Reaktion auf die Kritik Abänderungsvorschläge vom Ministerium an die Parlamentsfraktionen übersendet.

Anstelle des Straftatbestands „Anfüttern” soll nun der Straftatbestand „Vorbereitung der Bestechung treten”.

Nach diesem Straftatbestand wäre ein Amtsträger strafbar wenn er mit dem Vorsatz einen Vorteil annimmt, zukünftig ein Amtsgeschäft allenfalls auch pflichtwidrig vorzunehmen.

Auch dieser Vorschlag hilft nicht weiter. Das Wesen des Anfüttern ist gerade die Klimapflege ohne konkreten Vorsatz. Erst später können dann diese Kontakte hilfreich sein und das so entstandene Naheverhältnis die Amtsgeschäfte beeinflussen.

Im Ergebnis bedeutet das, dass der Straftatbestand „Anfüttern” durch eine zahnlose Regelung entsorgt.

  • Ständige Geschenke und Zuwendungen an Amtsträger, die ohne konkreten Vorsatz auf ein zukünftiges Amtsgeschäft erfolgen, sind wieder straffrei.
  • Dazu kommt, dass ein Vorsatz kaum nachweisbar sein wird, da die inneren Motive, warum Vorteile gewährt wurden, kaum nachweisbar sind.
  • Man hätte ehrlicher Weise seitens der Justizministerin das Anfüttern gleich wieder straflos stellen sollen.

Konsequenzen:

Aus Angst vor der Öffentlichkeit versuchen ÖVP und SPÖ die Korruptionsstrafbestimmungen im Schnellverfahren zu ändern. Das Begutachtungsverfahren ist mit zwei Wochen extrem kurz angesetzt. Am gleichen Tag an dem der Entwurf in Begutachtung gegangen ist, haben SPÖ und ÖVP einen gleichlautenden Antrag im Parlament eingebracht, da sonst eine Beschlussfassung vor dem Sommer nicht möglich ist.

SPÖ und ÖVP sollen ihren Antrag aus dem Justizausschuss am 30.6. zurückziehen, um einen Gesetzespfusch zu vermeiden. Justizministerin Bandion-Ortner soll Expert/innenmeinungen ernst nehmen und über den Sommer den Entwurf überarbeiten und erneut dem Parlament vorlegen.

Korrupte Abgeordnete werden geschont

Die UN- Übereinkommen gegen Korruption verlangt einen umfassenden Straftatbestand bei Abgeordnetenbestechung. BM  Berger hat im Herbst 2007 die Justizsprecher bzw. Parlamentsparteien ersucht diesen Straftatbestand selbst zu formulieren.

Das im Dezember 2007 auf unmittelbaren Antrag durch Donnerbauer (ÖVP), Jarolim (SPÖ), Fichtenbauer (FPÖ) und Darman (BZÖ) beschlossenes Gesetz stellt lediglich den Stimmenkauf bei Abgeordneten unter Strafe.

Jetzt wiederholt sich dieser Vorgang. Es heißt wieder, dass die Abgeordneten den Straftatbestand „Abgeordnetenkorruption” selbst regeln sollen. Bei einer Verhandlungsrunde unter den fünf Parlamentsparteien am 16.7. haben SPÖ und ÖVP erklärt, dass sie keinen Änderungsbedarf sehen.

Vorgangsweise und Inhalt zeigen den Umgang der österreichischen Politik mit Politiker/innenkorruption schonungslos auf. Die Abgeordneten schonen sich mit Milde. Hintergrund dafür ist, dass ein umfassender Straftatbestand der Abgeordnetenkorruption die Regelung des legalen Bereichs von Parteispenden unter transparenten Kriterien nach sich ziehen würde. Diesen Graubereich will man aber bewusst nicht regeln.

Konsequenzen:

Österreich ist damit weiter bei der Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption säumig. Die Grünen werden im Justizausschuss einen Antrag auf umfassende Strafbarkeit von „Abgeordnetenkorruption” stellen. Wenn der Antrag abgelehnt wird, bleibt eine Woche Zeit um bis zur entscheidenden Parlamentssitzung die Öffentlichkeit zu mobilisieren.

Ein Parlament ohne Rechtsparteien?

Eine Parlament ohne Rechtsparteien. Das wünschen sich viele. Gestern ist es passiert. FPÖ und BZÖ haben den Sozialausschuss unter Protest verlassen. Der Hintergrund ist zwar nachvollziehbar. Die Regierungsparteien haben Abänderungsanträge zu spät an die Opposition weitergeleitet, aber trotzdem, eine Sitzung ohne FPÖ und BZÖ hat seinen Reiz.

Die Herrn Sozialsprecher Kickel (FPÖ) und Grosz (BZÖ) sind jedenfalls nicht abgegangen. Der Aggressionspegel war deutlich geringer, dafür das fachliche Niveau höher. Sozialpolitische Debatten ohne ständiges Auseinanderdividieren von Österreicher/innen und Nichtösterreicher/innen sind zielführender. Die einfachen und einfältigen Lösungsvorschläge sind diesmal unterblieben – für funktionierende Oppositionspolitik  haben ohnedies die Grünen Abgeordneten gesorgt.

Leistbares Wohnen

Kurzzusammenfassung

Wohnen wird immer teuerer, die Mieten steigen laufend an. Eine Wende dieser Entwicklung ist nicht in Aussicht. Die Grünen wollen durch eine mieterInnenfreundliche Reform des Wohnrechts Rahmenbedingungen für sozial verträgliches Wohnen schaffen.

Problemaufriss

Die Mieten sind von 2001 auf 2007 um 27 % gestiegen. Wohnkosten binden immer mehr vom Haushaltseinkommen, dass senkt die Kaufkraft und hat negative volkswirtschaftliche Auswirkungen. Wohnen soll wieder leistbar sein.

1) Problem Richtwertmietzins: Es ist de facto kein Unterschied mehr zwischen frei vereinbarten Mieten und den – an sich begrenzten – Richtwertmieten zu erkennen. Grund dafür ist die Undurchschaubarkeit der Zuschläge zum Rechtwertmietzins und das Fehlen einer klar überprüfbaren Mietzinsobergrenze für derartige Wohnungen. Die Rechtsprechung dazu ist äußerst kasuistisch und schwer durchschaubar. Die Vermieterbranche nützt das aus und erfindet immer neue Zuschläge. Der Richtwertmietzins ist zudem an den Verbraucherpreisindex gekoppelt und somit kommt es jährlich zu einer Indexanpassung und zu einem laufenden Anstieg der Miete.

2) Problem Betriebskosten: Betriebskosten werden auf die MieterInnen überwälzt. Nicht einzusehen ist daher, dass die Grundsteuer, die das Vermögen des Vermieters betrifft, auf die MieterInnen abgewälzt werden kann. Gleiches gilt für Versicherungen.

3) Problem Maklerprovisionen und Vergebührung: Die Maklerprovisionen liegen in Österreich der nach im europäischen Vergleich im Spitzenfeld. Dazu kommt, dass MaklerInnen oftmals dafür kassieren, dass sie eine Wohnung lediglich herzeigen. Obwohl die Auftraggeber überwiegend die VermieterInnen sind, wird die Maklerprovision dennoch auf die MieterInnen überwälzt. Dies gilt auch für die Kosten der Vergebührung des Mietvertrags. Gerade zu Beginn des Mietverhältnisses fallen für die MieterInnen eine Unzahl von Kosten an. Neben Maklergebühren, Kaution, allfälligen Ablösen und Einrichtungskosten muss der Vermieter auch die Vergebührung des Mietvertrags übernehmen.

Grüne Position

Um den Wohnungssuchenden den Zugang zu leistbaren Wohnungen zu ermöglichen und sie finanziell zu entlasten, sind gesetzliche Neuregelungen notwendig.

Der Richtwertmietzins soll reformiert und als breit geltender Hauptmietzins eingeführt werden. Dazu braucht es eine gesetzliche Definition der Zu- und Abschläge sowie eine Deckelung der einzelnen Zuschläge. Weiters soll eine absolute betrags- oder prozentmäßige Beschränkung aller Zuschläge zum Richtwertmietzins (nachvollziehbare Mietzinsobergrenzen)eingeführt werden und der Lagezuschlag entfallen. Denkbar sind Zu- bzw. Abschläge hinsichtlich des energetischen Zustand des Hauses.

Bei den Betriebskosten muss es zu einer Herausnahme der Grundsteuer sowie zu einer Einschränkung der Überwälzung von Versicherungen über die Betriebskosten kommen. Wünschenswert wäre auch eine Definition der Hausreinigung und Kosten.

Die Senkung der Maklergebühren auf eine im internationalen Vergleich akzeptable Höhe ist anzustreben. Vorstellbar sind zwei Nettomonatsmieten für eine unbefristete Wohnung sowie eine Nettomonatsmiete für befristete Mietverhältnisse. Um die Einstiegskosten für Mietwohnungen zu senken, soll auch die Vergebührung für Mietverträge, die Wohnzwecken dienen, abgeschafft werden.

Mietrecht und Klimaschutz

Themenaufriss

Welche Möglichkeiten bietet das Mietrecht positive ökologische Lenkungseffekte zu erzielen bzw. kann das überhaupt Aufgabe des Mietrechts sein?

Ein möglicher Ansatz wäre, bei einer nötigen Novellierung des Richtwertesystems ökologische Effekte einzubauen. Generell braucht es im Bereich des Richtwertzins eine Deckelung der Zu- und Abschläge im Mietrechtsgesetz, um nachvollziehbare Mietzinsobergrenzen zu schaffen. Auch eine gesetzliche Definition der Zu- und Abschläge und eine absolute betrags- oder prozentmäßige Beschränkung aller Zuschläge zum Richtwertmietzins wäre dringend notwendig.

Es stellt sich daher die Frage, ob klimaschutzpolitische Kriterien in den Zu- und Abschlagskatalog einfliesen sollen. Beispielsweise  könnten dann bei einem thermisch nicht sanierten Haus, das dem Mieter höhere Heizkosten beschert, Abschläge auf die Miete des Richtwerts verrechnet werden. Macht das Sinn und welche ökologischen Maßnahmen sollen zu Zu- bzw. Abschlägen führen? Was ist der Nutzen des Vermieters?

Schon jetzt gibt es §  3 Abs. 2 Zi 5 MRG, der dem Vermieter Erhaltungspflichten im Bereich Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs auferlegen. Es stellt sich die Frage, wie wirksam diese Bestimmung ist und welche Reformen diesbezüglich notwendig wären.

Im Zusammenhang mit dem Mietrecht werden auch Contractingmodelle diskutiert.  Worin liegen die Vorteile des Contractings? Contractingmodelle sind im bestehenden Mietrecht möglich, scheitern aber daran, dass die Vermieter die Kosten nicht tragen wollen. Dem Mieter können diese Kosten derzeit nicht auferlegt werden. Wäre es fair, die Mieter an den Kosten zu beteiligen, wenn sie davon mittelfristig profitieren oder würde auf Grund der Fluktuation am Wohnungsmarkt manche nur die Kosten tragen ohne den Nutzen zu haben? Wäre es überhaupt einsichtig die MietrerInnen an diesen Kosten zu beteiligen oder handelt es sich nicht vielmehr um Erhaltungspflichten des Vermietres, die dieser auch finanziell tragen sollte? Sollen spezifische Contractingmodelle ins MRG implementiert.

Lösungsansätze

Unter der Annahme, dass Energiekosten durch Verknappung weiter steigen, wird energiesparendes Wohnen auch zur sozialen Frage, die im MRG einer Lösung zugeführt werden muss.

Derzeit fliest die Durchführung energiesparender Maßnahmen über die Erhaltungspflichten in den Pflichtenkatalog des Vermieters ein.

Problem 1

„Investor-Nutzer-Dilemma” – derjenige der zahlen sollte, sieht keine keinen Nutzen und tut es nicht.

Problem 2

Durchsetzung: Antrag zur Durchführung von energiesparenden Maßnahmen kann nur von Mehrheit der MieterInnnen gestellt werden, praktisch unmöglich.

Mietrecht braucht ökologische Lenkungseffekte. Das heißt es müssen bei der Mietzinsbildung ökologische Elemente einfließen.

Totalreform des Mietrechts notwendig:

  • Eine stärkere Vereinheitlichung im Mietrecht. Die Zersplitterung bringt das Mietrechtsgesetz an die Grenze der Anwendbarkeit.

Für die Mietzinsbildung sollten weitgehend einheitliche Kriterien gelten

  • Ansatzpunkt Totalreform der Richtwerte.

Derzeit beliebiges System ohne Nachvollziehbarkeit und eindeutigen Pareametern.

    • Absolute Deckelung der Zuschläge im Mietrechtsgesetz, damit es nachvollziehbare Mietzinsobergrenzen gibt und
    • Gesetzliche Definition und Begrenzung der einzelnen Zu- und Abschläge.

Sinnvoll in dieses System definierter Zu- bzw. Abschläge auch energiepolitische Lenkungseffekte ein zu bauen.

  • Wohnung, die nicht energieeffizient ist, verursacht mehr an Energiekosten, was sie unattraktiver macht und sich daher im Mietzins niederschlagen muss.
  • Wohnung, die niedrigen Energieverbrauch hat, verursacht weniger Energiefolgekosten, was sich ebenfalls im Mietzins niederschlagen darf

Konkret könnte das so aussehen, dass bei Fehlen von Wärmedämmung oder bei Ausstattung mit alten Fenstern Abschläge zu verrechnen sind und bei besonders energieeffizienten Wohnungen oder eine Ausstattung mit energieeffizienten Geräten zu Zuschlägen führen.

Nutzen:

  • für den Vermieter liegt in der Mietzinsbildung und der Wertsteigerung des Hauses
  • für den Mieter in der Transparenz und niedrigern Energie kosten.

Siemens Mitarbeiter/innen wehren sich

Heute protestieren die Siemens Mitarbeiter/innen. Bis zum Ende des Geschäftsjahres am 30. September sollen bei Siemens Österreich 853 Mitarbeiter/innen ihren Job verlieren. In den fetten Jahren haben die Aktionäre von den Gewinnen profitiert. Jetzt in der Krise sollen offensichtlich die Angestellten die Lasten tragen. Dabei ist nichts kurzsichtiger, als jetzt hochqualifiziertes Personal zu verlieren.

Wobei sich die Frage aufdrängt, ob da in Wahrheit nicht Trittbrettfahrer der Wirtschaftskrise am Werk sind? Noch nie war es so einfach im allgemeinen Krisengerede Mitarbeiter/innen los zu werden. Gerüchten nach, wollte man schon länger den Softwareentwicklungsbereich bei Siemens in Österreich drastisch verkleinern. Der Protest der Siemens Mitarbeiter/innen hat daher für viele Signalwirkung. Noch sind in Österreich keine Wirtschaftsbosse in ihren Büros von aufgebrachten Mitarbeiter/innen eingesperrt worden. Aber der Zorn und Widerstand der Betroffenen wird größer

Albert Steinhauser Photo

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