Bewährungshilfe: weniger Geld für mehr Arbeit

Heute wird das Budget im Parlament beschlossen. Ich habe mir als Justizsprecher das Justizbudget genauer angesehen.  Wenn in allen Bereichen so “verantwortungsvoll” vorgegangen wird, dann ist schlimmes zu befürchten.

Ich könnte viele Beispiele bringen. Hier eines stellvertretend, nämlich das Sparen bei der Bewährungshilfe. 2007 wurde das Haftentlastungspaket beschlossen. Straftäter werden verstärkt vorzeitig bedingt entlassen und dafür durch die Bewährungshilfe nachbetreut. Das ist sinnvoll, weil diese Nachbetreuung die Rückfallsquote deutlich senkt.

Das Haftentlastungspaket hat gegriffen. 2008 ist die Zahl der bedingten Entlassungen unter Auflage von Bewährungshilfe von 405 auf 1266 Fälle gestiegen. Also eine Verdreifachung. Das bedeutet mehr Arbeit für die Bewährungshelfer/innen. Die Justizministerin kürzt aber jetzt im Budget die Subventionen.

Halten wir also fest, es gibt für deutlich mehr Arbeit, weniger Geld. Auf der Strecke bleiben die Qualitätsstandards. Im schlimmsten Fall kommt es für Haftentlassene zu Wartezeiten bis sie Bewährungshilfe zugeteilt bekommen. Das ist verantwortungslos. Da hilft es wenig, wenn Bandion-Ortner beruhigt, dass “man das schon irgendwie schaffen wird”. Voodoo-Beschwörungen in der Politik, haben bisher selten geholfen.

FPÖ und Graf: wehleidig und weinerlich

Jetzt werden die FPÖ und Graf richtig weinerlich. Es werde kampagnisiert – man sei ein Opfer politischer Hetze. Da stilisieren sich die Täter zu den Opfern. Die FPÖ ist jene Partei, die die Sündenbockpolitik an die Spitze getrieben hat. Die blaue Truppe hat sich immer die Feindbilder ausgesucht, die sich nicht wehren können, weil sie keine starke Lobby haben.  Graf und die FPÖ liefern fast täglich neue Muntition für die politische Auseinandersetzung. Daher braucht es auch keinen Grünen Kampagnen- oder Masterplan.

Das rechtsextreme Auftreten der FPÖ wird nicht länger akzeptiert. Lang genug hat man schon in den Haider FPÖ-Zeiten den Fehler gemacht in Entsetzen zu erstarren. Das ist falsch. Bei der FPÖ muss man sagen, was Sache ist. Die FPÖ ist eine rechtsextreme Partei, die kein einziges Problem löst und mit den Ängsten und Vorurteilen mancher Wähler/innen gut lebt.  Da Graf  in seiner Funktion als 3.Nationalratspräsidenten da keine Ausnahme ist und kalkuliert den Präsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde angreift – es gibt leider immer noch Österreicher/innen, die mit antisemitischen Attacken zu gewinnen sind – muss er zurücktreten. Das hat nichts mit Hetze, sondern mehr mit politischen Selbstverständlichkeiten  zu tun.

Skype Abhörmöglichkeit? Fekter verweigert Antwort!

Am 14. Jänner wollte ich zum erstenmal wissen, ob unsere überwachungssüchtige Innenministerin Fekter die technischen Möglichkeiten besitzt, um Skype Telefonate abzuhören. Antwort auf meine parlamentarische Anfrage haben ich keine bekommen. Das unterliege der Geheimhaltung und möge von mir doch im vertraulichen Ausschuss zur Überwachung des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung gefragt werden, wurde mir empfohlen.

Das ist natürlich Unsinn! Meine Anfrage ist ungefähr so vertraulich, wie die Frage “führt die Polizei Hausdurchsuchungen durch” oder “können Handys abgehört werden”. Das habe ich auch der Ministerin mitgeteilt und nochmals nachgefragt. Es gab wieder keine Antwort. Begründung: die Anfragebeantwortung würde im Internet veröffentlicht werden und damit nationale Interessen gefährdet werden.  Eines ist klar – je hartnäckiger Fekter die Antwort verweigert, um so größer wird mein Interesse an der Antwort.

Auf futurezone hat der Poster “wadelbeisser”  den einzigen richtigen Schluss gezogen:  “es wäre im Sinne der Allgemeinheit besser Frau BM Fekter würde in Zukunft zu jedem Thema schweigen”.

Handlungsbedarf bei der privaten Videoüberwachung

Ausgangssituation

  • Schätzungen zur Folge filmen in Österreich über 250 000 Privatkameras an öffentlich zugänglichen Plätzen. Wie viele es tatsächlich sind, ist nicht bekannt, da nur ein kleiner Bruchteil gesetzeskonform angemeldet ist.
  • Bei einem Spaziergang durch die Wiener Innenstadt ist davon auszugehen, dass man ungefähr 50 Mal von einer privaten Videokamera gefilmt wird.
  • Die Wiener Kärntnerstraße wird nahezu flächendeckend überwacht, Schätzungen zu Folge sind aber rund 90% der Videokameras nicht ordnungsgemäß gemeldet.
  • Immer öfter wird in Trafiken Boutiquen und Supermärkten gefilmt. Zuletzt haben ÖBB, Wiener Wohnen und die Wiener Taxis Initiativen in Richtung privater Videoüberwachung gesetzt.

Warum regeln?

  • Für die Videoüberwachung durch Private gibt es in Österreich zur Zeit keine explizite Regelung. Für die Klärung sich daraus ergebender Rechtsfragen ist zur Zeit auf das Datenschutzgesetz in seiner geltenden Fassung bzw. der Rechtssprechung der Datenschutzkommission und der Höchstgerichte abzustellen
  • Videoüberwachung stellt einen Eingriff in mehrere Grundrechte (Datenschutz, Recht auf Privatleben gem. Art. 8 EMRK) dar. Das uferlose Ausmaß der privaten Videoüberwachung macht eine detaillierte Regelung notwendig.
  • Darüber hinaus haben die Sicherheitsbehörden das Recht auf die Aufzeichnungen der privaten Videoüberwachung zu zugreifen. Solange sich die private Videoüberwachung in einem Graubereich befindet besteht die Gefahr, dass es durch diese Zugriffsmöglichkeit zu Rechtsschutzlücken kommt bzw. heikle Missionen in den Graubereich der privaten Videoüberwachung ausgelagert werden.
  • Im Datenschutzbericht 2007 der DSK wird auf Seite 47 ebenfalls ein dringendes Bedürfnis nach näherer gesetzlicher Regelung hinsichtlich der Durchführung von Videoüberwachung für nichtbehördliche („private”) Zwecke erkannt. Konkret heißt es:

“Im Spannungsverhältnis zwischen der Privatautonomie, die den Schutz der eigenen Sicherheit z.B. vor Einbruch oder Sachbeschädigung durch Videoüberwachung, als selbstverständlich zulässig postuliert, und den Datenschutzinteressen von gefilmten Personen muss ein Gleichgewicht geschaffen werden. Dabei ist angesichts der Allgemeinheit der zugrunde liegenden geltenden Regelungen ein so großer Interpretationsspielraum gegeben, dass die Vollziehung mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelungen überfordert erscheint. Die DSK hofft daher, dass das im Regierungsprogramm in Aussicht gestellte Gesetz über die Videoüberwachung bald vorliegen wird.”

Grüne Vorschläge – was gehört gesetzlich geregelt?

„Grünes Ziel ist ein Gesetz, das die private Videoüberwachung zurückdrängt, sowie Rechtssicherheit und Rechtsschutz schafft.”


Kriterien zur Zulässigkeit Privater Videoüberwachung:

Private sollen überhaupt nur dort Videoüberwachung betreiben, wo das Bestehen bzw. der Schutz eines „Hausrechts im weiteren Sinn” überhaupt denkbar ist, also nicht im „öffentlichen Raum”.

Voraussetzung für die Zulässigkeit privater Videoüberwachung:

  • eine konkrete Gefährdung (z.B. bereits erfolgte Straftaten und hohe Wahrscheinlichkeit künftiger weiterer Straftaten) oder ein imannentes Gefährdungspotenzial (z.B. Juwelier) vorliegt;
  • der Zweck der Überwachung nicht durch andere Maßnahmen mit geringerer Eingriffsintensität erreicht werden kann;
  • Eine Überwachung der privaten Lebensführung (beispielsweise der Mieter) muss ausgeschlossen sein.
  • Bei Schutz des Hausrechts muss gewährleistet sein, dass unbeteiligte Dritte (PassantInnen) nicht mitgefilmt werden.
  • eine Überwachung und Aufzeichnung von Bilddaten zur Erreichung der Schutzzwecke erforderlich ist;
  • der Zweck des Schutzes bzw. der Strafverfolgung überhaupt möglich ist;

Maximale Speicherdauer

Aufnahmen sollen maximal 48 Stunden gespeichert werden dürfen. Der Betreiber hat nachzuweisen, dass eine automatische Überschreibung der aufgenommenen Bilddaten nach diesem Zeitraum erfolgt. Die für die Beweissicherung notwendigen Daten müssen extra auf DVD oder CD gespeichert werden.

Weitergabe an Dritte

Die Verwendung der ermittelten Daten ist ausschließlich zum in der Genehmigung festgeschriebenen Zweck zulässig. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Die Sicherheitsbehörden dürfen bei Begehung eines Verbrechens zum Zweck der Strafverfolgung auf die privat aufgezeichneten Bilder zur Klärung und Beweissicherung zugreifen.

Der Betreiber hat nachzuweisen, dass die Aufzeichnung verschlüsselt erfolgt und nur mit einer speziellen Software ausgewertet werden können. Der Zugang zu dieser Software darf nur wenigen, besonders geschulten und verpflichteten Personen (MitarbeiterInnen) möglich sein. Damit soll allein die Möglichkeit einer unbefugten Weitergabe an Dritte erschwert werden.

Ein direkter Zugriff Dritter auf die gewonnenen Bilddaten muss daher jedenfalls technisch ausgeschlossen sein

Informationspflicht

Ausbau eines öffentlich zugänglichen Register genehmigter privater Videoüberwachungsanlagen im Internet und bei der Behörde mit folgenden Informationen: Betreiber, Zweck, Ort und technische Methoden.

Vor Ort rechtzeitig sichtbare Information, dass „videoüberwacht” wird und genauer Hinweis über den überwachten Bereich, sowie Hinweis auf Registernummer und Genehmigung.

Genehmigungspflicht

Die Zulässigkeit der privaten Videoüberwachung muss beantragt werden. Dann erfolgt eine Prüfung, ob die private Videoüberwachung dem Zweck nach notwendig ist. Bei einer Genehmigung soll stichprobenartig eine Überprüfung erfolgen, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Ausbau des Rechtsschutzes

Anzeigemöglichkeit bei nicht genehmigter privater Videoüberwachung. Behörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) verhängt Strafe, wobei der bisherige Strafrahmen deutlich anzuheben ist. Darüber hinaus ist die Möglichkeit eines Beseitigungsauftrages durch die Behörde vorzusehen.

Strache kupfert von Neonaziseite ab

16.5. Parteitag der FPÖ. Parteiobmann Strache hält eine Rede und nimmt zu der Störaktion im KZ Ebensee Stellung: da ist von blöden Lausbuben, denen eine ordentliche Tachtel gegeben werden sollte die Rede.

12.5. eine Eintragung auf der rechtsextremen Internetseite “alpen-donau.info” zur Störaktion im KZ Ebensee: es wird von einer Lausbubentat und einer gesunden Tachtel geschrieben.

Gleiche verharmlosende Qualifizierung, fast identes wording. Natürlich gibt es Zufälle – in diesem Fall wäre das schon auffällig viel Zufall. Wahrscheinlicher ist da schon, dass sich Straches Redenschreiber von rechtsextremen Internetseiten inspirieren lassen.

Kurios die Reaktion der FPÖ: “man könne sie nicht für das, was rechtsextreme Seiten veröffentlichen verantwortlich machen”. Richtig, aber dafür, dass die FPÖ dort abkupfert wird sie wohl die Verantwortung übernehmen müssen.

Persönliche Daten

* Geboren am 15.10.1971 in Wien

Ausbildung

1982-1990 Bundesrealgymnasium in Wien, 1990-1998 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Mag. jur.), 1998-1999 Zivildienst bei der Bewährungshilfe (nunmehr “Neustart”).

Beruf

Gerichtspraktikum am Bezirksgericht Baden 1998, Gerichtspraktikum am Arbeits – und Sozialgericht 1999-2000, Angestellter bei der Gewerkschaft der Privatangestellten Wien 2000-2007.

Politische Laufbahn

  • 1995-1996 Sprecher der Grünalternativen Jugend
  • 1993-1995 GRAS-StudentInnenvertreter an der Uni Wien
  • 1998-2007 Mitglied des Wiener Landesvorstandes
  • 1999-2001 Bezirksrat und Klubobmann der Landstraßer Grünen
  • 2002-2007 Landessprecher der Wiener Grünen
  • Seit 2004 Mitglied des erweiterten Bundesvorstandes
  • Seit Juli 2007 Abgeordneter zum Nationalrat, Justizsprecher der Grünen im Parlament

Gratulation an die AUGE/UG

Die Arbeiterkammerwahlen sind vorbei. Rot verliert – blau gewinnt. Das ist wenig erfreulich. Die Alternativen und Grünen GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen (AUGE/UG) waren aber durchaus erfolgreich. In Wien hat man das beste Ergebnis der Geschichte erreicht und drei Mandate dazu gewonnen. Ärgerlich ist, dass uns nach wie vor eine Grüne Tarnliste, die nichts mit den Grünen zu tun hat, Stimmen kostet. Diese Gruppe die keinerlei Aktivitäten entwickelt, hat sechs Mandate erreicht. Wahrscheinlich alles WählerInnen, die die Grünen wählen wollten.

Schwieriger ist die Situation in Niederösterreich. Da haben zwei Listen der Grünen kandidiert. Bisher hat die AUGE/UG zwei Mandate gehabt. Die niederösterreichischen Grünen haben aus nicht nachvollziehbaren Gründen eine zweite Kandidatur eingereicht.  Die AUGE/UG hat ihre zwei Mandate gehalten. Die neue Liste hat ebenfalls zwei Mandate erhalten. Zusammen hätte die AUGE/UG wahrscheinlich fünf Mandate erreicht. Auch so kann man sich um den Erfolg bringen.

Nazis raus! … aus dem Gefängnis?

Gestern hat also die Initiative Dammstraße mit Strache ihren antiislamischen Kreuzzug durch Wien geführt. Es waren wenige DemonstrantInnen, die ihren Angstmarsch abhielten. Nachdem in Neonaziforen zur Teilnahme aufgerufen wurde, haben GegendemonstrantInnen “Nazis raus”-Parolen gerufen. Aus der Antiislamdemo kam postwendend “…  aus dem Gefängnis” zurück. Was da wohl gemeint war? Wohl nichts anderes als die Solidarisierung mit den so genannten Gesinnungtätern, also den Rechtsextremisten, die wegen Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz verurteilt sind. Einen deutlicheren Beweis hätte es gar nicht gebraucht, wer da mit der FPÖ demonstriert.  Dass die Chefin der Initiative am Ende meinte, dass die Bezeichnung Neonazi zum Ehrentitel werde, rundet das rechtsextreme Bild ab.

Übrigens Strache hat mit dem Kreuz in der Hand demonstriert. Das zeigt, dass die extremen islamistischen und blauen Hassprediger mehr gemeinsam haben, als ihnen bewusst ist. Sie wollen religiös motivierte Kulturvorstellungen und Symbole dem Staat aufoktroyieren.  Beiden muss man die Grenzen aufzeigen

KZ Ebensee, Fekter und Provokationen, Spindelegger und Tourismus

Die rechtsextremen Provokateure bei den Gedenkfeierlichkeiten im KZ Ebensee sind gefasst. Die Unverfrohrenheit der Täter zeigt, wie sicher sie sich fühlen. Kein Wunder bei einer Innenministerin, die vor wenigen Wochen im Parlament keine zusammenhängende Strategie im Kampf gegen die rechte Kriminalszene liefern konnte.

Auch jetzt kommt wenig zweckdienliches. “Es seien die gegenseitigen Provokationen im Vormarsch”, sagt Fekter in Reaktion auf den Vorfall in Ebensee. Eine Frechheit! Wo sind die Provokationen der ehemaligen KZ Insassen, die beleidigt wurden? Sind für Fekter antifaschistische Kundgebungen und Protestdemonstrationen eine Provokation, die auf einer Stufe mit den zunehmenden Neonaziumtrieben stehen?

Richtig “österreichisch” ist die Reaktion unsere Außemninisters. Er sorgt sich darum, dass derartige Vorkommnisse einen “Schatten über die Tourismusnation Österreich werfen”. Als, ob das unser größtes Problem im Zusammenhang mit der Zunahme des Rechtsextremismus wäre.

Am Ende zahlen immer die “Kleinen” die Zeche

Bei Magna ist es schon passiert: ein Teil der Belegschaft hat auf bis zu 20% seines Gehalts verzichtet und das ohne Jobgarantie. Das wird kein Einzelfall bleiben. Was vielleicht für manche vernünftig klingt, nämlich in Krisenzeiten einen Beitrag zur Arbeitsplatzsicherung zu leisten, ist nichts anderes als eine plumpe Umverteilung von unten nach oben.

Erstens es gibt keine Jobgarantie, also keine Arbeitsplatzsicherheit.  Zweitens ist es zynisch, wenn die einfachen ArbeiterInnen und Angestellten jetzt in die Firmenkasse einzahlen dürfen, in den fetten Jahren sich aber die Aktionäre bedient haben. Die Reallöhne sind in den letzten Jahren kaum gestiegen. Hätten die Unternehmen den ArbeiterInnen und Angestellten ihren Anteil an den Gewinnen weitergegeben, wären die Gehälter jetzt um rund 20% höher.

Haben sie aber nicht. Am Ende zahlen immer die “Kleinen” die Zeche. Damit muss Schluss sein. Weil es ungerecht und eine aktive Wahlhilfe für rechte Demagogen ist.