17.05.13 | 4 Kommentare

Wann sollen PolitikerInnen ihr Amt verlieren?

Seit Monaten sind wir mit der Aufarbeitung diverser Korruptionsskandale und der Schaffung neuer gesetzlicher Spielregeln beschäftigt. Einiges ist schon gelungen, manche muss noch erreicht werden. Derzeit verhandle ich gerade in Parteiengesprächen darüber, nach welchen strafrechtlichen Verurteilungen PolitikerInnen ihr Amt verlieren sollen. Die Rücktrittskultur gilt in Österreich nicht unbedingt als ausgeprägt.

Ausgelöst wurde die Debatte durch den ehemaligen FPK-Parteivorsitzenden Uwe Scheuch, der wegen Korruptionsdelikten verurteilt wurde und lange seinen Rücktritt verweigerte. Letztendlich musste er doch gehen. Nach der alten Regelung ist ein Amtsverlust bei einer unbedingten Verurteilung über sechs Monate und einer bedingten Verurteilung über 12 Monate eingetreten. Das hätte aber bedeutet, dass PolitikerInnen sogar noch aus dem Gefängnis als ParlamentarierInnen tätig sein hätten können.

Ein neuer Vorschlag soll das verhindern. Jede unbedingte Verurteilung soll zum Amtsverlust führen. Bei bedingten Verurteilungen soll die Grenze auf sechs Monate herabgesetzt werden. Unabhängig davon soll bei bestimmten Delikten – die das Vertrauen besonders erschüttern – wie Korruption, Wahlfälschung oder Steuerhinterziehung jede Verurteilung zum Amtsverlust führen.

Aber Vorsicht! Diese Regelungen dürfen eine Rücktrittskultur nicht ersetzen. Sie sind eine Notbremse. Selbstverständlich sollten PolitikerInnen auch bei geringeren Verurteilungen zurücktreten. FPÖ-Abgeordnete Susanne Winter wurde zu drei Monaten bedingter Haft wegen Verhetzung verurteilt. Sie würde ihr Amt nicht verlieren – zurücktreten sollte sie trotzdem, weil sie politisch untragbar ist.

14.05.13 | 4 Kommentare

Transparenz: Rechtsbruch bei Berlakovich und Vassilakous Schwierigkeiten

Heute findet eine Sondersitzung zum Thema Schutz der Bienen im Parlament statt. Neben der Frage, warum sich Landwirtschaftsminister Berlakovich auf Seiten von Lobbies und gegen den Schutz der Bienen gestellt hat, geht es auch um Transparenz. Berlakovich hat unter Bruch der Gesetze die Antwort verweigert, wie viele bienenschädliche Pestizide in Österreich zum Einsatz kommen. Nach dem Umweltinformationsgesetz darf er das aber nicht. Berlakovich ist ein lebendes Mahnmal, warum das Amtsgeheimnis abgeschafft gehört.

Szenenwechsel Wien. In einem Standard-Artikel wird berichtet, dass die grüne Stadträtin Maria Vassilakou in Wien eine ÖVP-Anfrage zu Beraterverträgen wegen Datenschutz und Amtsgeheimnis nicht beantwortet hat. Als Opposition darf man sich natürlich darüber ärgern. Das habe ich auch schon oft getan. Darüber hinaus wird es aber absurd. Der ÖVP-Wien Chef argumentiert in Richtung Grüne, da wir für Informationsfreiheit kämpfen, dass “wenn es aber um Transparenz in eigenen (Regierungs-)Angelegenheiten geht, die Realität ganz anders ausschaut”. Er übersieht, dass es sich bei den abgefragten Beraterverträgen 2005 bis 2010 nicht um eine eigene Regierungsangelegenheit der Grünen geht. Damals waren wir nicht in der Regierung. Ein Eigeninteresse an einer Verheimlichung ist daher gar nicht konstruierbar.

Was dürfte der Hintergrund sein? Der Verfassungsdienst des Rathauses soll am Standpunkt stehen, dass die StadträtInnen die Fragen nicht beantworten dürfen, da das Datenschutz und Amtsgeheimnis widerspricht. Wenn das so ist, wäre die Stadträtin daran gebunden und das könnte die Nichtbeantwortung erklären. Vassilakou muss auch das Recht zugestanden werden, sich auf den Verfassungsdienst verlassen zu können. Natürlich muss man jetzt in Folge die Argumentation des Verfassungsdienstes auf Herz und Nieren prüfen. Tatsache ist, dass aber immer wieder der Datenschutz für juristische Personen und das Amtsgeheimnis einer notwendigen Transparenz im Weg stehen. Deshalb kämpfen wir ja gerade für eine Gesetzesänderung. Wäre die nicht notwendig, weil ohnedies alles transparent gemacht werden müsste, könnten wir uns wie bei Berlakovich darauf beschränken, wie wir mit Rechtsbruch in der Regierung umgehen. Insofern steht Vassilakou auch nicht im Widerspruch zu den Forderungen der Grünen. Im Gegenteil, sie unterstreicht ihre Notwendigkeit.

Update: ÖVP Wien-Geschäftsführer Hoch hat mich darauf hingewiesen, dass die Anfrage auch Vassilakous Amtszeit betroffen hat. Vassilakous Büro gibt dazu an, dass es für diesen Zeitraum keine Beraterverträge gibt, womit wiederum gerklärt ist, dass es kein grünes Eigeninteresse an einer Verheimlichung geben kann. Diesen Punkt hätte man tatsächlich in der Anfrage beantworten können. Wenn es etwas nicht gibt, dann kann es auch nicht unter das Amtsgeheimnis fallen. Das wurde offensichtlich vom Verfassungsdienst übersehen. Vassilakou zu unterstellen, dass sie verheimlichen wollte, das sie keine Beartaterverträge abgeschlossen hat, wäre wieder absurd.

06.05.13 | 1 Kommentar

Der historische Sieg in Salzburg aus meiner Sicht

Salzburg hat uns Grünen einen historischen Wahlerfolg gebracht. Noch nie haben die Grünen in Österreich auf Länderebene die 20%-Marke durchbrochen. Noch nie haben die Grünen zweistellig in Österreich dazugewonnen. Der Zugewinn ist sogar ein Grüner Weltrekord. Der größte Zugewinn, den eine Grüne Partei bisher einfahren konnte, war jener in Baden-Württemberg 2011 mit 12,3%. Jetzt sind es 12,8%. Gratulation an die Salzburger Grünen und ihrer Spitzenkandidatin Astrid Rössler. Ihr gönne ich den Erfolg besonders. Warum? Sie ist eine bescheidene und unspektakuläre, aber extrem engagierte Sachpolitikerin. In Zeiten medialer Gladiatorenkämpfe der Politselbstdarsteller haben es jene, die es wie Rössler ernst meinen meist schwer. Diesmal war das anders. Vielleicht ist jetzt aber endlich ein anderer PolitikerInnentypus gefragt.

Vor einigen Jahren hätte ein Politskandal wie in Salzburg FPÖ-Wahlergebnisse in unendliche Höhen schnellen lassen. Auch das ist diesmal anders. Von der Unzufriedenheit haben bei allen vier Landtagswahlen durchgehend nur die Grünen profitiert. Uns ist es gelungen die FPÖ als Kontrollpartei komplett abzulösen. Den Erfolg in Salzburg sehe ich aber im Unterschied zu manchen Kommentatoren nicht als Protestvotum. Er ist vielmehr der Ausdruck des Wunsches nach einer ehrlichen und verlässlichen Politik, die nicht in die eigenen Taschen wirtschaftet und der man Vertrauen kann. Hätte man nur protestieren wollen, hätte wohl Stronach den Wahlsieg eingefahren. Was heißt das alles für die Nationalratswahlen? Einiges und nichts zu gleich. Auch dort geht es um die Frage, wem die BürgerInnen Ehrlichkeit und einen Neustart für die Republik zutrauen. Klar ist, wir haben Rückenwind und darüber dürfen wir uns freuen, aber noch ist nichts gewonnen.

02.05.13 | 1 Kommentar

Überwacht! Was du die Regierung schon immer fragen wolltest!

„Gefühlt“ wurde der Überwachungsstaat in den letzten Jahren massiv ausgebaut. Aber stimmt das?  Wie viel wird tatsächlich überwacht? Funktioniert der Rechtsschutz? Unter dem Motto “Viele Augen kontrollieren besser!” möchte ich mit euch die ÜberwacherInnen kontrollieren. Welche Fragen zu Überwachungsmethoden, Ausmaß an Überwachung und Funktionieren des Rechtsschutzes habt ihr? Gemeinsam übersehen wir nichts und fragen alles. Ich werde eure Fragen redaktionell in parlamentarischen Anfragen gießen und im Parlament einbringen. Einzige Einschränkung ist, dass Art und Weise der Fragen Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage sein können – das heißt die Fragen müssen die Vollziehung österreichischer Gesetze betreffen. Das soll euch aber nicht beschränken, sondern nur erklären, warum vielleicht einzelne Fragen nicht gestellt werden können. Schickt mir eure Fragen entweder über die Kommentarleiste zu diesem Beitrag, mein Kontaktformular oder über twitter an a_steinhauser. Wie gesagt, viele Augen kontrollieren besser …

29.04.13 | 0 Kommentare

Die Tirol-Wahl aus meiner Sicht

Die Tirol-Wahl ist doch etwas anders ausgegangen als ich es mir erwartet habe. Der ÖVP ist der totale Absturz erspart geblieben. Obwohl man das historisch schlechteste Wahlergebnis im einstigen (!) Kernland eingefahren hat und vor fünf Jahren bei einem ähnlichen Ergebnis das große Köpferollen eingesetzt hat, jubeln die Schwarzen jetzt. Offensichtlich ist man bescheiden geworden und froh, wenn man von den WählerInnen nicht mit dem nassen Fetzen verjagt wird. Der Grüne Zugewinn ist erfreulich. Ich muss aber zugeben, dass ich mir sogar noch eine Spur mehr erhofft habe. Wir dürfen dennoch zufrieden sein, da sich der positive Trend und damit der Rückenwind für die Nationalratswahlen fortgesetzt hat. Absoluter Verlierer der Wahlen ist die FPÖ. Wer in Zeiten der allgemeinen Unzufriedenheit als selbsternannte Protestpartei die dritte Niederlage hintereinander und das bei schon bescheidener Ausgangsposition einfährt, befindet sich in einer Krise. Das schwache Abschneiden von Stronach zeigt, dass nicht alleine dieser der Grund für den blauen Schwächezustand sein kann. Die FPÖ ist ratlos und selbst Straches Erklärungen “von Stabilisierungsphase” klingen schon ganz nach dem Erklärungsmuster, der von ihm so oft gescholtenen “Altpolitiker”.

Jetzt stellt sich die Frage, ob die Grünen in Tirol in die Regierung sollen? Natürlich kann man die Lage nicht aus Wien beurteilen und Tipps geben. Ich bin aber grundsätzlich kein besonderer Freund von schwarz-grünen Regierungskoalitionen. Dazu kommt, dass Platter und die Tiroler ÖVP alles andere als liberal sind. Gerade in der Umweltpolitik und der rücksichtlosen Ausbeutung der Natur im Interesse des Tourismus darf es keine weichen Kompromisse geben. Wenn man ernsthaft zu Verhandlungen von der ÖVP eingeladen wird, muss man gerade in der Umweltpolitik eine 180 Grad Kehrtwende der ÖVP einfordern.

 

26.04.13 | 3 Kommentare

Wie die FPÖ mit politischem Tourette Syndrom auf Kritik zur Wahl der Volksanwälte reagiert

Gestern stand die Wahl der drei neuen VolksanwältInnen am Programm. Die drei stärksten Parteien haben ein Nominierungsrecht. Die FPÖ hat den Nationalratsabgeordneten Peter Fichtenbauer vorgeschlagen. Ich habe in meiner Rede die Mitgliedschaft Fichtenbauers in einer deutschnationalen Burschenschaft und beim Nowotny-Gedenkverein kritisiert. Der Nowotny-Gedenkverein ehrt den Flieger und Nazipropagandahelden Walter Nowotny, der nach dem Krieg zur Ikone der Rechtsextremen wurde. Bei Veranstaltungen von Fichtenbauers Nowotny-Gedenkverein waren auch die verurteilten Neonazis Küssel und Budin anwesend. Wir haben als Bedingung für eine Zustimmung zu den vorgeschlagenen VolksanwältInnen, von Fichtenbauer den Austritt aus diesem Verein gefordert. Die SPÖ hat sich ausgeschwiegen und ÖVP-Klubobmann Kopf hat kritisiert, dass ich so einen boshaften Ton in die Debatte bringen würde. Bei der FPÖ sorgten die belegten Kritikpunkte an Fichtenbauer für ein politisches Tourette Syndrom. Tief getroffen hat man – ohne die Vorwürfe zu widerlegen – versucht zum Gegenschlag auszuholen. Die Debattenbeiträge der Blauen Strache und Kickl waren so absurd, dass ich ein „best of“ nicht vorenthalten will:

  1. „Sie sind offenbar zutiefst getroffen, dass die kommunistische DDR leider Gottes Vergangenheit ist. Das ist Ihr Geschichts- und Weltbild.“  (Strache)
  2. Dann sollten Sie nach Deutschland zur jetzt innerdeutschen Grenze pilgern und dann sollten Sie Ihre Marterln beim antifaschistischen Grenzwall aufstellen, denn dann ist das eigentlich ein Paradebeispiel für demokratische Baukunst, meine Damen und Herren!“ (Kickl)
  3. „Ich sage Ihnen ganz, ganz offen: Alles, was nicht kommunistisch ist, Herr Steinhauser, wird offenbar vonseiten der Grünen einmal grundsätzlich als Neonazi diffamiert.“ (Strache)
  4. „Sie sagen in Wirklichkeit nichts über Dr. Peter Fichtenbauer aus. Aber was Sie aussagen oder aufzeigen ist, dass Sie einen ganz unanständigen Charakter haben.“ (Strache)
  5. „Der Herr Öllinger hat, so wie Sie und viele andere in Ihren Reihen, offenbar schon eine pathologische Fixierung, wenn es darum geht, jeden Freiheitlichen zu denunzieren und zu diffamieren.“ (Strache)
  6. „Denn eines sage ich Ihnen auch noch: Tugendterrorismus ist auch eine Form von Terrorismus, auch wenn Ihnen das nicht gefällt.“ (Kickl)

Meine Rede zur Wahl der VolksanwältInnen auf youtube

25.04.13 | 2 Kommentare

FPÖ, BZÖ & Team Stronach spielen das Theaterstück: „Alles klar?”

Gernot Darman wurde heute als Nationalratsabgeordneter angelobt und zwar für die FPÖ. Warum ist das interessant? An dieser Person lassen sich die Irrungen und Wirrungen des 3. Lagers theaterreif darstellen. Der Reihe nach. Gernot Darman wurde von Jörg Haider für die FPÖ geworben. 2005 hat er den Wechsel ins BZÖ mitgemacht und wurde 2006 Nationalratsabgeordneter des BZÖ. 2009 wechselte er als BZÖ-Landtagsabgeordneter nach Kärnten. Dort hat er dann den Wandel des BZÖ Kärnten zur FPK mitgemacht. 2013 hat er sein FPK-Landtagsmandat verloren. Er hat aber Glück. Bruckberger-Kaufmann, die vor kurzem für Stadler (wechselte 2008 von der FPÖ zum BZÖ) in den Nationalratsklub des BZÖ aufgerückt ist, scheidet aus dem Parlament aus, weil sie Landesrätin wird. Aber Vorsicht!  Nicht für das BZÖ. Mittlerweilen ist sie zum Team Stronach gewechselt. Zurück zu Darman. Weil also ein Mandat auf der BZÖ-Liste durch einen Landesratssitz des Team Stronachs frei geworden ist, rückt Darman nach. Er wird aber nicht Abgeordneter des BZÖ, sondern tritt dem  FPÖ-Parlamentsklub bei. Allerdings hätte das verhindert werden können. Stadler hätte, wieder sein Parlamentsmandat annehmen können. Das ging aber nicht. Warum? Dann wäre auf der BZÖ-Europaliste Jörg Fraunschlag nachgerückt und der ist mittlerweilen bei der FPÖ. Alles klar?

24.04.13 | 3 Kommentare

Wildwuchs Videoüberwachung

Videoüberwachung gehört mittlerweile zum Stadtbild. Was Private so filmen und was sie damit machen, dürfte aber weitgehend im Dunkeln liegen. Dabei muss Videoüberwachung von der Datenschutzkommission genehmigt werden, stellt sie doch einen massiven Eingriff in die Privatsphäre da. Ich wollte in einer parlamentarischen Anfrage wissen, wie viele Genehmigungen für private Videoüberwachung vorliegen und ob die Kontrolle funktioniert.

Jetzt liegt die Antwort vor. In den letzten drei Jahren hat sich die Zahl der genehmigten Videoüberwachung verdoppelt! Von 2012 auf 2013 hat es einen Anstieg von über 16% gegeben. Die Gesamtzahl der Genehmigungen für Videoüberwachung ist mit 2427 relativ gering. Das überrascht. Erklären kann man das damit, dass Sammelanmeldungen möglich sind, also eine Vielzahl an Anlagen mit einer Genehmigung mitumfasst sein können. Dazu kommen Ausnahmen. Ich gehe aber davon aus, dass die niedrige Zahl an Genehmigungen auch darauf schließen lässt, dass eine Vielzahl an Kameras am Gesetz vorbei ohne Genehmigung installiert worden sind. Das wird nicht kontrolliert. Wenn nicht aufmerksame BürgerInnen das überprüfen und anzeigen, bleibt derartiges meist unentdeckt.

Übrigens nur rund 15 bis 20% der Anträge werden innerhalb von zwei Monaten entschieden. Das hat zur Folge, dass das Gesetz erlaubt – trotz fehlender Genehmigung – mit der Videoüberwachung zu beginnen. In den letzten drei Jahren hat es übrigens nur zwei ablehnende Entscheidungen nach Anträgen auf Videoüberwachung gegeben! Auch das verwundert. Überhaupt nicht bekannt ist, ob der Rechtsschutz in irgendeiner Form funktioniert. Ich wollte wissen, wie viele Strafen es wegen Verstößen gegeben hat. Das konnte man mir nicht beantworten. Damit ergibt sich ein klares Bild: Videoüberwachung nimmt massiv zu – Kontrolle und Rechtsschutz können aber nicht Schritt halten.

18.04.13 | 2 Kommentare

Rassismus gegen Roma und Sinti entgegentreten!

News.at hat in einem Bericht aufgedeckt, dass im Seniorenkalender der ÖVP über den „Neffentrick“ berichtet und diese Betrugsform explizit der Volksgruppe der „Roma und Sinti“ zugeschrieben wird. Es heißt dann wörtlich “diese Volksgruppe handelt sehr skrupellos und beutet ihre Opfer oft bis zur wirtschaftlichen Vernichtung ihrer Existenz aus.” Das ist rassistisch, diskriminierend und gefährlich. Der Seniorenbund der ÖVP hat sich entschuldigt und darauf verwiesen, dass der Text von der Polizei verfasst wurde. Ein Skandal. Ich werde Ministerin Mikl-Leitner parlamentarisch nach ihrer Meinung und wer die Verantwortung trägt, fragen.

Es besteht massive Gefahr, dass Roma und Sinti wieder verstärkt zu einem rassistisch motivierten Feindbild werden. Es wird geschätzt, dass 90% der 11 000 während der Nazizeit in Österreich lebenden Roma und Sinti ermordet worden sind. Man geht davon aus, dass bis zu einer halben Million Roma und Sinti Opfer des systematischen Völkermords der Nazis geworden sind. Tatsache ist, dass Roma und Sinti europaweit auch heute oftmals an den Rand der Gesellschaft gedrängt und diskriminiert werden.

Frankreich hat 2010 Roma und Sinti europarechtswidrig nach Bulgarien und Rumänien abgeschoben. Unter Berlusconi wurden in Italien Roma und Sinti bewusst zur politischen Zielscheibe, was zu gewaltsamen Übergriffen geführt hat. In Ungarn marschieren rechtsextreme Milizen durch Roma-Dörfer mit den Ziel Angst und Schrecken zu verbreiten. Durch die Diskriminierung in Osteuropa leben viele Roma und Sinti ohne Bildung und Chance auf Arbeit unter menschenunwürdigen Bedingungen.

Auch in Österreich wird mancherorts die Debatte über Bettelverbote mit einer Vehemenz geführt, die den Verdacht nährt, dass es oftmals um Vorurteile und Ablehnung von osteuropäischen Roma und Sinti geht. Der oben zitierte Polizei-Artikel über den Neffentrick bestätigt das. Während es sich in Österreich mittlerweilen herumgesprochen hat, dass Antisemitismus kein Kavaliersdelikt ist, gibt es keine Sensibilität beim Antiziganismus. Das muss Anlass zur Sorge sein.

Verwandte Artikel: Bettelverbot löst keine Probleme

 

10.04.13 | 1 Kommentar

Ein Fall von Doppelmoral: Herr Spindelegger und der Gemeindebau

Vizekanzler und Außenminister Spindelegger hat öffentlich mehrmals gefordert, dass nur „sozial Bedürftige“ im Gemeindebau wohnen dürfen und andernfalls ausziehen sollten. 1991 hat Spindelegger als Chef der “Plattform junger Arbeitnehmer” im ÖAAB gefordert, “Gemeindewohnungen nur noch sozial Bedürftigen” und auch nur “zeitlich befristet zu vermieten”.

2013 wird ähnlich argumentiert. Es heißt:  „Allein in Wien leben rund 500.000 Menschen in insgesamt 220.000 Gemeindebauwohnungen. Nicht immer zu Recht, glauben Karl und VP-Obmann Michael Spindelegger, weil die soziale Bedürftigkeit eben nur bei der Vergabe nachzuweisen ist.“

Spindeleggers Wohnbiografie steht damit in Widerspruch. Die ÖVP fordert Kontrollen und Konsequenzen. Eine parlamentarische Anfrage ist ein erster Schritt in diese Richtung.

Ich will von unter anderem Spindelegger wissen …

  • Entspricht ihr damaliges Einkommen im Jahr 1993 als Nationalrat von 81.505,- Schilling (inflationsbereinigt entspricht das heute einem Monatsgehalt von 8.310,- Euro) jener Grenze, in der sie noch – die von der ÖVP geforderte Bedürftigkeit von GemeindebaubewohnerInnen – gegeben sehen?
  • Warum sind sie damals nicht mit Beginn ihrer politischen Mandatslaufbahn gemäß ihrer eigenen Forderung aus dem Gemeindebau ausgezogen?
  • Warum haben sie es erst 1996 wie aus einem Brief an den Bürgermeister von Hinterbrühl hervorgeht für möglich gehalten, dass ihre Einkommenssituation nicht ihren eigenen Vorgaben nach „sozialer Bedürftigkeit“ im Gemeindebau entspricht?
  • Ab wann und wie viel haben sie als sozialen Ausgleich in weiterer Folge für „soziale Zwecke“ der Gemeinde Hinterbrühl gespendet?

Grundsätzlich hat Spindelegger nicht ungesetzliches getan. Ich würde ihm auch nichts vorwerfen, wäre da nicht die Frage nach der  Doppelmoral. Während er Peter Pilz an den Pranger stellt und mit dem Finger auf Gemeindebau-BewohnerInnen zeigt, die deutlich unter seinem damaligen Gehaltsniveau liegen, ist er erst nach einigen Jahren auf die Idee gekommen, dass er seinen eigenen politischen Vorgaben nicht entspricht. Ob und was er dann tatsächlich zusätzlich für soziale Zwecke gespendet hat, bleibt im Dunklen.