Wann sollen PolitikerInnen ihr Amt verlieren?
Seit Monaten sind wir mit der Aufarbeitung diverser Korruptionsskandale und der Schaffung neuer gesetzlicher Spielregeln beschäftigt. Einiges ist schon gelungen, manche muss noch erreicht werden. Derzeit verhandle ich gerade in Parteiengesprächen darüber, nach welchen strafrechtlichen Verurteilungen PolitikerInnen ihr Amt verlieren sollen. Die Rücktrittskultur gilt in Österreich nicht unbedingt als ausgeprägt.
Ausgelöst wurde die Debatte durch den ehemaligen FPK-Parteivorsitzenden Uwe Scheuch, der wegen Korruptionsdelikten verurteilt wurde und lange seinen Rücktritt verweigerte. Letztendlich musste er doch gehen. Nach der alten Regelung ist ein Amtsverlust bei einer unbedingten Verurteilung über sechs Monate und einer bedingten Verurteilung über 12 Monate eingetreten. Das hätte aber bedeutet, dass PolitikerInnen sogar noch aus dem Gefängnis als ParlamentarierInnen tätig sein hätten können.
Ein neuer Vorschlag soll das verhindern. Jede unbedingte Verurteilung soll zum Amtsverlust führen. Bei bedingten Verurteilungen soll die Grenze auf sechs Monate herabgesetzt werden. Unabhängig davon soll bei bestimmten Delikten – die das Vertrauen besonders erschüttern – wie Korruption, Wahlfälschung oder Steuerhinterziehung jede Verurteilung zum Amtsverlust führen.
Aber Vorsicht! Diese Regelungen dürfen eine Rücktrittskultur nicht ersetzen. Sie sind eine Notbremse. Selbstverständlich sollten PolitikerInnen auch bei geringeren Verurteilungen zurücktreten. FPÖ-Abgeordnete Susanne Winter wurde zu drei Monaten bedingter Haft wegen Verhetzung verurteilt. Sie würde ihr Amt nicht verlieren – zurücktreten sollte sie trotzdem, weil sie politisch untragbar ist.








