08.02.10 | 0 Kommentare

Waffenlobbyist Mensdorff-Pouilly: österreichische Justiz voll gefordert

Der österreichische Waffenlobbyist Mensdorff-Pouilly wurde in England frei gekauft. Eine politische Entscheidung. Offensichtlich wollten die britischen Behörden dem Rüstungskonzern BAE aus wirtschaftlichen Interessen nicht “weh tun”. Für die Korruptionsbekämpfung ist das Gift. Die Bußgelder für Korruption werden dann als Unkosten künftig in die Kalkulation der Unternehmen einfließen.

In Österreich wäre so ein Deal rechtlich nicht möglich. Der österreichische Anwalt von Mensdorff-Pouilly glaubt jetzt, dass auch in Wien die Verfahren eingestellt werden müssten. Er argumentiert mit dem Doppelbestrafungsverbot. Das ist wenig überzeugend.  BAE hat im Zuge der Bußgeldzahlungen lediglich Bilanz-Unregelmäßigkeiten bei Geschäften in Tansania und inkorrekte Angaben über Rüstungsgeschäfte gegenüber dem US-Justizministerium zugegeben. Das hat wenig mit Mensdorff-Pouilly zu tun. Damit liegt rechtlich keine inhaltliche Entscheidung vor, die ein Doppelbestrafungsverbot begründen würde.

Die österreichische Justiz ist jetzt voll gefordert. Alles andere als harte Ermittlungen wären ein schwerer Schlag gegen die Korruptionsbekämpfung. Wie kann man von kleinen Angestellten und Beamten Sauberkeit verlangen, wenn die Verfahren gegen die Großen im Sand verlaufen?

05.02.10 | 1 Kommentar

Neues von der Causa “Tierschützer/innen”

Gegen einen Teil der Tierschützer/innen wurden nun die Verfahren wegen der Bildung einer kriminellen Organisation eingestellt.  Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es eine dringende Reform dieses Paragraphen § 278a StGB braucht.  Durch die Konstruktion einer kriminellen Organisation kann gegen eine beliebige Personengruppe, ohne konkrete Vorwürfe einzelner Straftaten, massiv ermittelt werden. Das wirkt geradezu als Anreiz § 278a StGB einfach anzuwenden, selbst wenn dann die Verfahren eingestellt werden müssen. Es gilt das Motto “probieren wird man noch dürfen”.

Jene Gruppe von Tierschützer/innen gegen die Anklage erhoben wurde, wird massiv in ihren Prozessmöglichkeiten eingeschränkt. Noch immer hat man keine volle Akteneinsicht in die Polizeiakten erhalten. Ein Skandal. Nur so kann man auch kontrollieren, ob auch entlastende Ermittlungsergebnisse durch Polizei und Staatsanwaltschaft berücksichtigt wurden. Ich habe zu dieser rechtsstaatlich zweifelhaften Vorgangsweise eine umfassende parlamentarische Anfrage gestellt. Wie lange will man die Angeklagten noch hinhalten – Anfang März startet der Prozess?

Auch jene UVS Richterin, die es sich- wie hier schon berichtet – erlaubt hat in einem Verwaltungsverfahren für Tierschützer/innen zu entscheiden, wird weiter von Polizei und Justiz verfolgt.  Nach uns vorliegenden Informationen soll es eine Hausdurchsuchung gegeben haben. Hier läuft der Rechtsstaat vollkommen aus dem Ruder.

03.02.10 | 3 Kommentare

Burschenschafterball und Polizeieinsatz haben ein Nachspiel

Letzten Freitag hat die Polizei eine Kundgebung  gegen den rechtsextremen Burschenschafterball zur Eskalation gebracht. Das wird ein parlamentarisches Nachspiel haben. Nach einer Demonstration in Linz am 1.Mai vergangenen Jahres ist das nun schon die zweite antifaschistische Kundgebung, wo die Polizei vollkommen unverhältnismäßig vorgeht. Das darf nicht Polizeitaktik werden, auch wenn das ganz auf der Linie der Innenministerin liegt, die rechtsextreme Umtriebe und Protest dagegen bekanntlich gleichsetzt.

Während antifaschistische Kundgebungen untersagt werden, wird den rechtsextremen Burschenschaftern in der Hofburg der rote Teppich ausgerollt. Bundespräsident Fischer  muss endlich zum Burschenschaftsball in den Repräsentationsräumlichkeiten unserer Republik ein Machtwort sprechen. Er ist zwar nicht für die Vergabe der Ballräumlichkeiten zuständig, ich gehe aber davon aus, dass sein Wort in der Hofburg Gewicht hat. So sehr ich Bundespräsident Fischer schätze, ist klar, dass ich sicher keinen Bundespräsidenten wähle, der dazu schweigt.

Mehr Infos: Hintergründe zum Burschenschaftsball und zur Demonstration

01.02.10 | 0 Kommentare

10 Jahre blau-schwarz: so erfolglos war die FPÖ gar nicht.

Vor 10 Jahren wurde blau-schwarz angelobt. Viele Mythen ranken sich um diese Zeit. Weder gab es aber eine Zähmung der FPÖ, noch sind nachhaltige Reformen initiiert worden. Wenn die ÖVP das heute wirklich glauben sollte, zeigt das nur, dass sie selbst Opfer ihrer PR-Strategie wurde.

Was aber ausgeblendet wird, ist, dass die FPÖ in den ersten Jahren durchaus erfolgreich Machtpolitik betrieben hat. Politische Gegner/innen wurden schrittweise in allen Politikbereichen mit blauen Parteigängern ersetzt. Im Hauptverband der Sozialversicherungsträger wurde der kritische Gewerkschafter Sallmutter mit einer Gesetzesänderung politisch entfernt. Auch die linke Österreichische Hochschülerschaft hätte durch eine Wahlrechtsänderung umgefärbt werden sollen, was aber misslungen ist. In den Aufsichtsräten und Vorstandsetagen staatsnaher Unternehmen tummelte sich das “who ist who” der ultrarechten Burschenschaften. So durfte sich der mittlerweilen staatsbekannte dritte Nationalratspräsident Graf in einem anerkannten Forschungsinstitut versuchen. Auch der ORF und die Universitäten mussten blauen Günstlingen Unterschlupf geben.

Die ÖVP hat für das Bundeskanzleramt die Republik an die Blauen verscherbelt. Der FPÖ hat ausschließlich die Geduld gefehlt, auf die Ernte dieser Früchte zu warten. Geschadet hat es ihr mittelfristig aber ohnedies nicht. Durch die Koalition der ÖVP mit der FPÖ sind alle politischen Schamgrenzen gefallen. Hauptprofiteur davon ist die FPÖ.

27.01.10 | 3 Kommentare

Mord oder Totschlag: darf es eine Differenzierung nach der Herkunft geben?

Kann eine südländische Herkunft und damit eine unterstellte andere emotionale Einstellung, Rechtfertigung dafür sein, dass ein Tötungsversuch an der Ehefrau wegen einer beabsichtigten Trennung nicht als Mord, sondern als eine Affekthandlung also Totschlag gewertet wird?

Da stellt sich zum einen die Frage, ob diese pauschalierenden kulturellen Zuschreibungen nicht vollkommen überholt sind. Kann man allen ernstes argumentieren, dass Türken generell wegen anderer “Sittenvorstellungen” auf eine Trennung anders reagieren, als Österreicher? Allgemeine kulturelle Zuschreibungen dürfen keinen Einzug ins Strafgesetzbuch halten. Weder als Rechtfertigung für ein Verhalten, noch als Argument für eine strengere Bestrafung. Es ist nämlich gar nicht so lange her, da hat Innenministerin Fekter noch Kulturdelikte gefordert. Ehrenmorde, Genitalverstümmelung und Zwangsverheiratung sollten explizit als Delikte bestraft werden. Das ist schon deshalb Unsinn, weil diese Delikte ohnedies schon strafbar sind. Wer aber Kulturdelikte als ideologisch motiviert ablehnt, muss auch konsequent gegen allgemeine kulturelle Zuschreibungen als Rechtfertigung eintreten. Kulturelle Klischees haben nichts im Strafrecht verloren.

Eine Differenzierung ist aber trotzdem notwendig. Den Totschlag unterscheidet vom Mord, dass die Tötung in einer “allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung” begangen wurde. Das hat nichts damit zu tun, dass man die Motivlage teilen oder rechtfertigen würde. Die Tat bleibt immer unbegreiflich. Es ist lediglich zu beurteilen, ob jemand auf Grund einer Ereigniskette nachvollziehbar in eine derartig heftige Gemütsbewegung geraten kann. Das ist bei einem anatolischen Bauern oder Wiener Hilfsarbeiter anders zu beurteilen, als bei einem Istanbuler oder Wiener Geschäftsmann. Wer die Differenzierung zwischen Mord und Totschlag in Frage stellt müsste für die Abschaffung des Strafdelikts Totschlag eintreten. Das wäre aber ein strafrechtlicher Rückschritt.

Auch das Justizministerium hat jetzt für die Staatsanwaltschaften klar gestellt, dass die Herkunft alleine nicht die Annahme einer Affekthandlung rechtfertigt. Damit ist sichergestellt, dass künftig ähnlich gelagerte Fälle als Mord angeklagt werden und das zuständiges Geschworenengericht dann prüft, ob nach umfassender Gesamtbetrachtung des Falles Mord oder Totschlag vorliegt. Damit ist eine korrekte Prüfung durch das zuständige Gericht garantiert.

25.01.10 | 0 Kommentare

Vorratsdatenspeicherung für alle Straftaten jenseits der Bagatellegrenze?

In Österreich ist jetzt die Debatte um die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung angelaufen. Geht es nach den Plänen der EU, sollen alle Verkehrs- und Standortdaten einschließlich der Teilnehmer- und Nutzerdaten, die im Rahmen von Telefon, SMS und Internet-Protokollen erzeugt werden, präventiv gespeichert werden. Das ist ein Eingriff in Artikel 8 der Europäischen Menschrechtskonvention, der das Privat- und Familienleben schützt.

Justizministerin Bandion-Ortner will möglichst breite Zugriffsrechte auf die Vorratsdaten. Die EU Richtlinie sieht die Vorratsdatenspeicherung für „schwere Straftaten“ vor. Im Menschenrechtsausschuss hat die Justizministerin auf meine Frage, was sie unter schweren Straftaten versteht, allen ernstes davon gesprochen, dass das schon Straftaten mit einem Strafrahmen von mehr als einem Jahr sein können.

Skandalös. Das ist erstens eine absurde Auffassung, was eine schwere Straftat ist und darüber hinaus eine überschießende Umsetzung der Richtlinie. Damit können die Daten der Präventivüberwachung praktisch für alle Straftaten jenseits der Bagatellegrenze herangezogen werden. Eine Justizministerin, die dafür und für Grundrechte keine Sensibilität aufbringt stellt sich selbst in Frage.

Österreich sollte einen anderen Weg gehen. Verweigern wir die Umsetzung der Richtlinie und kippen wir sie vor den europäischen Instanzen wegen Menschenrechtswidrigkeit.

siehe auch: Vorratsdatenspeicherung zuruck an den Absender

20.01.10 | 0 Kommentare

Mit voller Härte gegen Wirtschaftskriminalität

Hypo, Buwog oder Meinl – prominente Wirtschaftskausen beschäftigen die Justiz. Bisher hatte man den Eindruck, dass Wirtschaftskriminelle wenig zu befürchten haben. Der Kriminalfall Libro beschäftigt die Justiz bald ein ganzes Jahrzehnt, Ergebnisse gibt es aber keine.
Tatsache ist, dass die personell schlecht ausgestatteten Staatsanwaltschaften einer Heerschar von Anwälten gegenüber stehen, denen sie hoffnungslos unterlegen sind. Das muss sich ändern. Spätestens seit dem Hypo Kärnten Skandal ist klar, dass die Kosten für mögliche wirtschaftskriminelle Machenschaften die Steuerzahler/innen zu tragen haben. Die Justiz muss schon deshalb mit aller Härte durchgreifen. Es kann nicht sein, dass sich einige eine „goldene Nase“ verdient haben, während der drohende volkswirtschaftliche Schaden eine ganze Republik in Geiselhaft nimmt. Dazu kommt, dass für viele der Eindruck entsteht, dass es sich die “Großen” richten können, während die “Kleinen” zur Verantwortug gezogen werden. Das ist Gift für den Rechtsstaat.
Ein paar Staatsanwälte mehr ist nicht falsch, aber zu wenig. Es ist an der Zeit, dass eine Sonderstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte geschaffen wird, die ähnlich der Korruptionsstaatsanwaltschaft hochspezialisiert für ganz Österreich die Fährte der Wirtschaftskriminellen aufnimmt. Sinn macht das ganze aber nur, wenn diese Sonderstaatsanwaltschaft weisungsfrei agiert. Immerhin muss sie sich mit den Mächtigen und Reichen dieser Republik anlegen, die über exzellente Kontakte in die Politik verfügen. Es muss gelingen der Wirtschaftskriminalität eine scharfe Anklagebehörde gegenüber zu stellen, sonst werden auch künftig einige wenige der Justiz und den Steuerzahler/innen „die lange Nase“ zeigen.

14.01.10 | 0 Kommentare

Ein Jahr Bandion-Ortner Justizministerin

Mitte Jänner letzten Jahres wurde die Quereinsteigerin Claudia Bandion-Ortner zur Justizministerin angelobt. Schnell waren ihre Vorschusslorbeeren im rauhen Alltag der Politik aufgebracht. Unter Druck der mächtigen ÖVP Lobbies musste sie schon im Juni das strenge Korruptionsstrafrecht entschärfen. Was dann folgte, war Pannenmanagement pur. Den Plan mit ihrem Dienstwagen die Busspur zu benutzen hat die Justizministerin nach öffentlichem Protest zurückgezogen. Dass sich daran heute nur mehr wenige erinnern, hat eher damit zu tun, dass diese Affäre von den Missständen in der Staatsanwaltschaft übertroffen wurde. Die skandalöse Begründung zur Einstellung eines Strafverfahrens gegen den Kärntner Landeshauptmann Dörfler verteidigte sie genau so, wie die Fehler der Staatsanwaltschaften, die im Untersuchungsausschuss aufgedeckt wurden. Der Rest ihres politischen Schaffens ist justizpolitische Mangelverwaltung – zu wenig Personal und kein Geld für innovative Projekte.

Wo aber steht Bandion-Ortner politisch? Sie hat zwar kein Parteibuch, ist aber alles andere als parteiunabhängig. Bandion-Ortner isteine konservative Sichrheitspolitikerin, die in gesellschaftspolitischen Fragen pragmatisch agiert. Ihr Stil ist im Unterschied zuFekter – auch auf Grund ihrer Konflikt- und Positionierungsscheue – freundlich und gesprächsbereit. Am liebsten wäre der Justizministerin, dass alle einer Meinung sind. Da das Spektrum der Justizsprecher von mir bis zu Ewald Stadl reicht, geht das aber nicht. Bandion-Ortner leidet sichtbar unter harten politischenAuseinandersetzungen. Manche Insider glauben zu wissen, dass sie ihren Ausflug in die Politik längst bereut.

12.01.10 | 2 Kommentare

Österreich: Selbstjustiz gefragt

Eine Trafik wird überfallen, der Täter vom Trafikanten erschossen. Die Volksseele stilisiert ihn zum Helden – manche forden gleich eine aufgerüstete Selbstbewaffnung von Geschäftleuten. Kritische Stimmen vermisst man. “War ja eh nur ein Verbrecher, da muss man schon schießen dürfen – selber Schuld …”

In Krems erschießt im Sommer ein Polizist einen Supermarkteinbrecher. Die Justiz untersucht den Fall und erhebt auch Anklage gegen den Polizisten wegen fahrlässiger Tötung. Eine Facebookinitiative fordert jetzt “Freispruch für die Polizisten von Krems”. 8717 Unterstützer/innen soll sie schon haben.

Seltsames Österreich. Rechtsstaat egal. Gesetze egal. “Einen Einbrecher wird man doch noch niederschießen dürfen”. Als Motto gilt “wir brauchen kein Gericht, solange die Selbstjustiz funktioniert”.

Das Rechtsstaatsempfinden ist in Österreich offensichtlich vollkommen unterentwickelt. Daran hat auch die Politik Mitschuld. Das vorgelebte Rechtsstaatsempfinden der österreichischen Politiker/innen hält sich in engen Grenzen. Da darf man sich über den österreichischen Hang zur Selbstjustiz nicht wundern.

11.01.10 | 6 Kommentare

Wie rechts ist die SPÖ?

Eberau beschäftigt Österreich seit drei Wochen. Nicht, dass es nichts zu kritisieren gibt. Die Vorgangsweise genau so, wie die Ortswahl. Ein kleiner Ort hat es einerseits mit der Aufnahme der Asylwerber/innen schwerer, andererseits fehlt es an der notwendigen Infrastruktur von Verkehrsverbindungen bis zu AnwältInnen für die Asylwerber/innen.

Die SPÖ will aber etwas ganz anderes mit der Debatte um Eberau – sie will endlich wieder Wahlen gewinnen. Rechtspopulimus nennt man das bei anderen Parteien. Der Kanzler argumentiert, dass man gar kein neues Asylaufnahmezentrum brauche. Man werde die Verfahren beschleunigen. Das ist natürlich Unsinn. Ein Erstaufnahmezentrum beherbergt, wie der Name schon sagt, keine Asylwerber/innen, die schon über Jahre auf eine Entscheidung warten. Wer so argumentiert, kann eigentlich nur ein Ziel verfolgen, die Zahl der Asylanträge und damit die Asylmöglichkeiten einzuschränken. Auch das kennt man von den Rechtsparteien.

Ob dieser Rechtspopulismus der SPÖ zum Erfolg verhilft ist offen, der Schaden aber absehbar. Geht die Rechnung auf, wird die SPÖ noch öfters den Verlockungen von rechts erliegen. Kommt es anders, kann die FPÖ die Themensetzung der Sozialdemokraten als Wahlhilfe verbuchen. Am schlimmsten ist aber, dass ein richtiger Wettbewerb, um die rechtesten Positionen zwischen rot, blau und schwarz eingesetzt hat. Innenministerin Fekter will jetzt Asylwerber/innen internieren, also einsperren. Da wird klar, wohin die Reise geht. Am Ende der Debatte werden Asylwerber/innen wohl irgendwann so lange in ein Lager eingesperrt werden bis ihr Asylverfahren abgeschlossen ist.